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02.06.2022

Die revidierten Narilo-Richtlinien treten per 1. Juli 2022 in Kraft

Die Richtlinien über die Behandlung kontakt- und nachrichtenloser Vermögenswerte bei Schweizer Banken (Narilo-Richtlinien) wurden 2014 letztmals überarbeitet und waren in verschiedenen Punkten nachzuführen. Die nun revidierten und von der FINMA aufsichtsrechtlich als Mindeststandard anerkannten Richtlinien werden per 1. Juli 2022 in Kraft treten.

Bei der Revision galt es auf der einen Seite dem Providerwechsel für das System zur Erfassung und Veröffentlichung kontakt- und nachrichtenloser Vermögenswerte von SIX SIS AG zu Econis AG Rechnung zu tragen. Auf der anderen Seite war es an der Zeit, die Regelungen über den Umgang mit diesen Vermögenswerten in den Banken aufgrund der praktischen Erfahrungen der letzten Jahre zu aktualisieren.

Die überarbeiteten Narilo-Richtlinien wurden von der FINMA aufsichtsrechtlich als Mindeststandard anerkannt und werden am 1. Juli 2022 in Kraft treten. Der überarbeitete Richtlinientext stellt keine grundlegende Neuregelung dar und enthält darüber hinaus keine Änderungen, die zwingend per 1. Juli 2022 umgesetzt sein müssen. Zur besseren Vergleichbarkeit mit dem bisherigen Text blieb die Nummerierung unverändert und Einschübe wurden alphabetisch unterteilt.

Die Erläuterungen zu den einzelnen Anpassungen finden Sie hier.

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