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27.09.2020

NEIN zur Kündigungsinitiative, ein Schritt in die richtige Richtung

Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) hat klar die Gegner der sogenannte Kündigungsinitiative unterstützt. Das Engagement hat sich gelohnt. Die Initiative wurde am 27. September 2020 deutlich abgelehnt.

Das Ziel der Initianten war das Beenden der Personenfreizügigkeit mit der EU. Die klare Ablehnung der Initiative zeigt erneut, dass das Schweizer Volk hinter dem bilateralen Weg mit der EU steht. Die Ablehnung hat zudem bestätigt, dass stabile Beziehungen zu den wichtigsten Handelspartnern gerade in global turbulenten Zeiten unerlässlich sind.              

Der nächste Schritt zu einem besseren Zugang zum europäischen Markt

Das deutliche Abstimmungsresultat sollte neuen Wind in die Verhandlungen über ein institutionelles Rahmenabkommen (InstA) bringen. Dieses ist dringend nötig für die Schweizer Wirtschaft, vor allem auch für den Finanzplatz. Der Finanzbranche ist der Zugang zum EU-Raum grossmehrheitlich noch verwehrt. Beim Abschluss des InstA sind die Voraussetzungen für eine Normalisierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU wieder gegeben. Mit einer Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit der EU kann der Zugang zum wichtigsten Exportmarkt der Schweiz künftig gesichert und ausgebaut werden. Dadurch können auch Banken die stark nachgefragten grenzüberschreitenden Beratungen und Investitionen anbieten. Dies würde sich auch positiv auf die Beibehaltung von Arbeitsplätzen, Steuererträgen und Wertschöpfung in der Schweiz auswirken.

Die SBVg wird sich weiterhin für einen geregelten Zutritt zum europäischen Markt einsetzten. Das InstA mit der EU ist dabei ein wichtiger Schritt, damit für die Branche notwendige und praktikable Marktzugangslösungen konkretisiert und angepackt werden können – sowohl in Bezug auf wichtige Partnerstaaten als auch auf EU-Ebene. Im Vordergrund stehen hierbei der Abschluss finanzspezifischer Äquivalenzverfahren, sinnvolle und praktikable Marktzugangslösungen, welche zumindest interessierten Instituten den Marktzugang eröffnen, ohne dass die Schweiz für den gesamten Bankensektor EU-Regulierungen implementieren muss, sowie eine grundsätzliche Verbesserung des gegenwärtigen Äquivalenzregimes.

Marktzugang

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