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23.01.2020

Nein zur Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen»

Am 9. Februar 2020 kommt die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» zur Abstimmung. Diese hat zum Ziel, das Angebot an preisgünstigem Wohnraum zu erhöhen. Die von der Volksinitiative vorgesehenen Mittel sind aus Sicht der SBVg aber untauglich, dieses Ziel zu erreichen. Auch der Bundesrat, das Parlament und Wirtschaftsverbände empfehlen die Ablehnung.

Die Debatte um die Verfügbarkeit von preisgünstigem Wohnraum hat in den vergangenen Jahren insbesondere in den urbanen Zentren an Dynamik gewonnen. Die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbands will das Angebot verbessern, indem künftig mindestens zehn Prozent der neuen Wohnungen von Wohnbaugenossenschaften erstellt und Mieterhöhungen bei energetischen Sanierungen ausgeschlossen werden. Die Volksinitiative kommt am 9. Februar zur Abstimmung.

Falsche Instrumente, wenig Wirkung und hohe Kosten für Kantone und Gemeinden

Die Wirksamkeit der vorgeschlagenen Instrumente darf bezweifelt werden. Insbesondere sollte sich die Wohnungspolitik nicht an zyklischen Entwicklungen orientieren, weil entsprechende Massnahmen aufgrund von Wirkungsverzögerungen typischerweise nicht die erwartete Wirkung zum gewünschten Zeitpunkt entfalten.

Ausserdem existieren bereits auf verschiedenen Staatsebenen wirksame und etablierte Förderinstrumente. Der Bund wird diese Instrumente im Fall einer Ablehnung der Volksinitiative mit zusätzlichen 250 Millionen Franken über zehn Jahre zugunsten des gemeinnützigen Wohnbaus gezielt stärken. Ein gesamtschweizerisches Marktversagen, wie es die Initianten suggerieren, welches eine zusätzliche staatliche Intervention rechtfertigen würde, besteht hingegen nicht.

Die Volksinitiative würde weiter zu einer finanziellen Mehrbelastung von Bund und Kantonen führen, zusätzliche Subventionen erfordern und dem Bund zu Lasten von Kantonen und Gemeinden zusätzliche Kompetenzen verschaffen. Letzteres ist aus föderalistischer Sicht fragwürdig.

Schliesslich dürfte der von den Initianten angestrebte Eingriff in die Eigentumsrechte auch die Risiken der Banken im Hypothekargeschäft tendenziell erhöhen. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Objektförderung gegenüber Subjektförderung ökonomisch weniger wirksam ist.

Breite Ablehnung in Politik und Wirtschaft

Neben dem Bundesrat haben auch der National- und der Ständerat diese Volksinitiative im vergangenen Jahr verworfen. Eine deutliche politische Mehrheit von SVP, FDP, CVP, BDP und GLP kritisierte im Parlament, dass eine Quote in der Bundesverfassung einem marktwirtschaftlichen Verständnis widerspreche. Ebenso seien die von der Volksinitiative vorgeschlagenen Instrumente untauglich, das Angebot an preisgünstigem Wohnraum zu erhöhen. Eine breite Allianz aus bürgerlichen Parteien und Wirtschaftsverbänden empfiehlt daher die Ablehnung dieser schädlichen Volksinitiative.

Autoren

Sven Bisang
ehem. Leiter Kampagnen & Projekte
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