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03.11.2020

Neue Empfehlungen für Banken zum Umgang mit Insolvenzrisiken von Unternehmen

Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) hat für ihre Mitglieder Empfehlungen ausgearbeitet, um im Zuge der Corona-Krise drohende Insolvenzen oder Konkurse von Unternehmen nach Möglichkeit zu vermeiden.

Droht eine Insolvenz bei Unternehmen, die von mehreren Banken Kredite halten, besteht das Risiko, dass das Unternehmen in Konkurs geht, obwohl es hätte gerettet werden können. Dieses Risiko kann durch richtige Koordination aller Beteiligten vermindert werden. Bei einer drohenden Insolvenz der Kreditnehmerin kann es im Interesse einer Bank liegen, die offenen Beträge einzufordern, bevor eine der anderen Banken dies machen kann. Um diesem Verhalten eines Gläubigerwettlaufs (sogenanntes «Rat-Race») entgegenzuwirken, hat die SBVg in Zusammenarbeit mit den Banken Empfehlungen für den Umgang mit solchen Situationen ausgearbeitet.

Die Empfehlungen wollen dazu beitragen, frühzeitig eine geeignete Koordination unter den involvierten Banken sicherzustellen und entsprechende Massnahmen zu treffen. Die Empfehlungen haben keinen verbindlichen Charakter, sollen jedoch im Anwendungsfall herangezogen werden und als Stütze dienen, gerade auch für Institute, welche noch weniger Erfahrung mit solchen Situationen haben.

Konkret soll durch ein frühzeitiges Stillhalten wichtige Zeit gewonnen werden, um günstige Voraussetzungen für ein schriftliches Stillhalteabkommen sowie - nach Notwendigkeit - Restrukturierungs- und Sanierungsmassnahmen zu schaffen. Das Ziel dieser Massnahmen ist, dass der Insolvenzfall nach Möglichkeit verhindert und für alle Beteiligten eine Verbesserung erzielt werden kann. Die Empfehlungen regeln auch ganz konkret organisatorische Punkte, wie beispielsweise die Bestimmung einer Koordinationsstelle (Federführung) und technische Grundsätze. Letztere bilden einen integralen Bestandteil und vereinbaren bspw. die Bewertungsmodalitäten. Weiter werden wichtige Punkte über die unterschiedlichen Befugnisse, die Parteien, Dauer, Beendigung, Gerichtsstand etc. in den Dokumenten vorgezeichnet.

Für ein besseres Verständnis wurden den eigentlichen Empfehlungen eine schematische Darstellung sowie Mustertexte für die relevanten Vereinbarungen beigefügt (Stillhaltevereinbarung, Sicherungsvereinbarung, Vereinbarung betreffend die treuhänderische Verwaltung von Sicherheiten). Die Musterverträge sind so abgefasst, dass sie Spielraum bieten für eine massgeschneiderte Anwendung im Einzelfall. Die Empfehlungen sind in Deutsch, Französisch und Italienisch verfügbar und treten am 1. Januar 2021 in Kraft.

Autoren

Markus Staub
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