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30.06.2020

Politik und Wirtschaft sagen klar Nein zur Kündigungsinitiative

Eine breite Allianz aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft lehnt die sogenannte Kündigungsinitiative ab, die am 27. September 2020 zur Abstimmung gelangt. Eine Annahme würde die bilateralen Verträge der Schweiz mit der Europäischen Union gefährden, die auch für den Finanzplatz wichtig sind. Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) setzt sich für geregelte Beziehungen zu unseren Nachbarn ein und lehnt diese radikale Volksinitiative klar ab.

Die Volksinitiative "Für eine massvolle Zuwanderung" (Begrenzungsinitiative), lanciert von der SVP, will die Zuwanderung in die Schweiz reduzieren. Dazu soll die Personenfreizügigkeit mit den Ländern der Europäischen Union so rasch wie möglich beendet werden. Eine Annahme dieser Volksinitiative würde faktisch einer Kündigung der gesamten bilateralen Verträge mit der EU gleichkommen (siehe Box 1). Die Bezeichnung einer eigentlichen «Kündigungsinitiative» ist daher treffender, da die Schweiz bei deren Annahme quasi über Nacht die Vorteile des bilateralen Vertragswerks verlöre und das Verhältnis mit der EU neu regeln müsste.

Breite Ablehnung gegen die Kündigung der Bilateralen

Die Kündigungsinitiative stösst auf breite Ablehnung in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. So spricht sich der Bundesrat unmissverständlich gegen die Volksinitiative aus. Die Landesregierung argumentiert, dass eine Annahme Arbeitsplätze und damit den Wohlstand in unserem Land direkt gefährden würde. Auch der Fortbestand des eigenständigen, bilateralen Weges der Schweiz mit der EU wäre in Frage gestellt. Die politischen Parteien von links bis zur Mitte, die Sozialpartner, Wirtschaftsverbände und zahlreiche Organisationen der Zivilgesellschaft empfehlen die schädliche Kündigungsinitiative geschlossen zur Ablehnung.

Kündigungsinitiative schadet auch dem Finanzplatz

Die Kündigungsinitiative widerspricht zentralen Grundwerten unserer Branche wie Offenheit und Freihandel und setzt den Wohlstand unseres Landes unnötig aufs Spiel. Denn die Folgen einer Annahme wären durch den Verlust des privilegierten Zugangs zum EU-Markt - dem wichtigsten Handelspartners für die gesamte Schweizer Volkswirtschaft - einschneidend negativ. Auch die Schweizer Finanzdienstleister würden empfindlich geschwächt, in dem künftige Verbesserungen des Marktzugangs in Europa akut gefährdet wären. Die SBVg setzt sich für gute Rahmenbedingungen in den Beziehungen zu unseren europäischen Partnern ein und lehnt daher diese radikale Kündigungsinitiative klar ab.

Bilaterale Abkommen mit der Europäischen Union

Die Schweiz unterhält enge Beziehungen zur Europäischen Union (EU) sowohl auf politischer, wirtschaftlicher als auch kultureller Ebene. Diese Beziehungen werden durch ein Vertragswerk von bilateralen Abkommen geregelt. Unter dem Begriff «Bilaterale Abkommen» oder «Bilaterale» werden die beiden Pakete an bilateralen Verträgen verstanden, die 1999 resp. 2004 geschlossen wurden und zahlreiche Politikbereiche umfassen (z.B. Personenfreizügigkeit, Land- und Flugverkehr oder die Mitgliedschaft im Schengenraum). Das erste Paket – auch «Bilaterale I» genannt – ist dabei rechtlich mit einer sogenannten Guillotine-Klausel verknüpft: Wird ein einzelner Vertrag einseitig gekündet, fällt das ganze Paket innerhalb von sechs Monaten.

Autoren

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