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08.07.2019

Reform der Verrechnungssteuer: Komplexität und Kosten tief halten

Ende Juni hat der Bundesrat die Eckwerte für die geplante Reform der Verrechnungssteuer und der Stempelabgaben publiziert. Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) begrüsst, dass nach der erfolgreichen Volksabstimmung zur AHV-Steuervorlage eine der dringenden steuerlichen Baustellen in der Schweiz in Angriff genommen wird.

Vor allem aus finanzpolitischen Überlegungen möchte der Bundesrat aber nicht die gesamte Verrechnungssteuer reformieren. Er schlägt eine Reform zur Belebung des Fremdkapitals vor. Dies betrifft die Verrechnungssteuer auf Zinsen, wo ein Systemwechsel vorgenommen wird, um ausländische Anleger und inländische juristische Personen von der Verrechnungssteuer zu entlasten. Damit wird eine wesentliche Bremse für die Emission von Schweizer Fremdkapital gelöst und der stark unterentwickelte Schweizer Obligationenmarkt kann endlich belebt werden. Auch die Stempelabgaben auf dem Handel mit Schweizer Obligationen möchte der Bundesrat nach Möglichkeit abschaffen, da diese Abgabe eine Handelsbremse darstellt.

Aus Sicht der SBVg ist es schade, dass der Bundesrat nicht auch Massnahmen für den Eigenkapitalmarkt vorgeschlagen hat. Bei der Verrechnungssteuer auf Dividenden und den übrigen Stempelabgaben soll vorerst alles beim Alten bleiben. Mit einer steuerlichen Befreiung auch des Eigenkapitalmarktes könnte mehr Potential auf dem Schweizer Finanzplatz freigesetzt werden. Das zeigt auch die Studie der BAK, welche der Bundesrat mit den Eckwerten veröffentlicht hat.

Die SBVg hätte eine Reform begrüsst, welche auch den Eigenkapitalmarkt beinhaltet. Angesichts der vom Bund erwarteten schwierigen finanzpolitischen Lage in der Zukunft ist die Position des Bundesrates aber nachvollziehbar.

Bei der vom Bundesrat nun skizzierten Reform ist es für die Banken wichtig, dass hinsichtlich der Umsetzung, d.h. dem Wechsel auf das neue System, Komplexität und Kosten tief gehalten werden. Gemäss den Eckwerten des Bundesrates darf das neue System nicht zu komplex ausfallen. Insbesondere sei auch darauf zu achten, dass für die kantonalen Steuerverwaltungen kein unnötiger adminis-trativer Mehraufwand geschaffen werde. Diese Grundsätze müssen für alle gelten, namentlich für die Banken, welche im Rahmen der Reform mit neuen Aufgaben betraut werden. Die Komplexität und die Kosten müssen generell tief gehalten werden.

Unsere Position zu den Eckwerten des Bundesrates nach einer ersten Prüfung:

  • Wir begrüssen, dass der Bundesrat die Reform der Verrechnungssteuer wieder aufnimmt und nehmen die Eckwerte zur Reform zur Kenntnis.
  • Wir werden den Vorschlag nun im Detail prüfen und uns im Rahmen der Vernehmlassung detailliert einbringen.
  • Wir werden an dieser Reform konstruktiv mitarbeiten. Wichtig ist dabei, dass diese einfach ausgestaltet ist, dass die Haftung der Zahlstellen begrenzt ist und sie entsprechend entschädigt werden.
  • Wir begrüssen ausdrücklich, dass der Bundesrat auch eine Abschaffung der Umsatzabgabe auf inländischen Zinspapieren prüfen möchte. Neben der heutigen Verrechnungssteuer, welche eine Emissionsbremse darstellt, könnte dadurch auch die Handelsbremse Umsatzabgabe auf diesen Papieren beseitigt werden.
  • Zudem stellen wir positiv fest, dass der Bundesrat auch die Beseitigung der bestehenden steuerlichen Nachteile für den Fondsstandort Schweiz prüfen will.

Kurz erklärt: Steuerhindernisse Verrechnungssteuer und Stempelabgaben

Bis heute erhebt der Bund Stempelabgaben. Werden z. B. Aktien neu geschaffen und ausgegeben, wird die sogenannte Emissionsabgabe erhoben, diese beträgt 1 Prozent. Werden Wertschriften, beispielsweise diese Aktien, nun gekauft oder verkauft, muss jedes Mal die Umsatzabgabe bezahlt werden, diese beträgt 0.15 oder 0.3 Prozent. Wenn diese Wertschriften dann Zinsen oder Dividenden abwerfen, fällt darauf jedes Mal die Verrechnungssteuer von 35% an.Keiner unserer Konkurrenzfinanzplätze wie z.B. Grossbritannien, Singapur, die USA oder Hong Kong kennt vergleichbare Steuern. Dadurch haben sie gegenüber der Schweiz einen entscheidenden Standortvorteil. Unsere Steuern dagegen behindern die Wettbewerbsfähigkeit unserer Finanzindustrie. Geschäftsfelder, welche naturgemäss zu unserem Finanzplatz gehören würden, werden von der Schweiz wegen dieser Steuern nämlich ins Ausland verlagert.
Steuern

Autoren

Urs Kapalle
Leiter Tax Strategy
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