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10.10.2019

SBVg fordert Klärung des grenzüberscheitenden Zugangs zu elektronischen Beweismitteln gemäss US CLOUD Act

Die USA haben erstmals auf Basis des US CLOUD Act ein bilaterales Abkommen geschlossen, um die grenzüberschreitende Sicherung von elektronischen Beweismitteln zu erleichtern. Die Vereinbarung mit Grossbritannien wurde Anfang Oktober unterzeichnet. Auch in der Schweiz wird solch ein Abkommen mit den USA diskutiert. Die Bankiervereinigung definiert in einem Positionspapier Mindestanforderungen, die bei internationalen Untersuchungen und der Herausgabe von Daten gelten sollen.

International wird die Diskussion über die Sicherung elektronischer Daten bereits intensiv geführt: Im März 2018 wurde der US CLOUD Act verabschiedet, der Ermittlungen im Rahmen von Straftaten effizienter gestalten soll. US-Behörden können demnach internationale Herausgabeanordnungen erlassen, sofern die betroffenen Länder ein bilaterales Abkommen mit den USA abgeschlossen haben, wie dies nun seit Anfang Oktober mit Grossbritannien der Fall ist. Gleichzeitig verhandelt auch der Europarat über ein Zweites Zusatzprotokoll zur Budapest-Konvention über Computerkriminalität, um die Sicherung elektronischer Beweismittel zu verbessern.

Die SBVg erachtet es dabei als notwendig, dass die Schweizer Behörden Massnahmen zur Befriedigung der neuen Rechtsbedürfnisse evaluieren. Sie begrüsst deshalb, dass sich der Bundesrat der Frage eines bilateralen Abkommens (Executive Agreement) unter dem US CLOUD Act mit den USA annimmt. Dies sollte mit den Tätigkeiten zum Zweiten Zusatzprotokoll der Budapest-Konvention koordiniert werden.

Die Schweizerische Bankiervereinigung unterstützt Vorabklärungen zu Verhandlungen für ein Executive Agreement mit den USA unter der Voraussetzung, dass die Anforderungen der Schweiz an ein solches Abkommen einen angemessenen Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie Institutionen gewährleisten.

Zum aktuellen Zeitpunkt sieht die SBVg folgende Mindestanforderungen für internationale Herausgabeanordnungen:

  • enge Begrenzung des Kreises der möglichen Adressaten, der betroffenen natürlichen und juristischen Personen sowie der Daten und Straftaten
  • Gewährleistung der Betroffenenrechte sowie des Daten- und Rechtsschutzes
  • Schutz des Bankgeheimnisses

Zum Hintergrund

In der Europäischen Union werden elektronische Beweise für etwa 85 Prozent der strafrechtlichen Ermittlungen benötigt. Bei zwei Dritteln dieser Ermittlungen ist es notwendig, Beweise von Online-Dienstleistern mit Sitz in einem anderen Land einzuholen. Die Zahl der Anfragen an die wichtigsten Online-Dienstleister wuchs zwischen 2013 und 2018 um 84 Prozent.Dieser exponentielle Anstieg übersteigt die Kapazitäten der herkömmlichen Rechtshilfeverfahren. Aus diesem Grund werden international einheitliche und effiziente Wege gesucht, die den Staatsanwälten und Richtern die grenzüberschreitende Erhebung elektronischer Beweise im Rahmen von Strafverfahren ermöglichen und zugleich einen angemessenen Schutz der Betroffenen gewährleisten.

Autoren

Martin Hess
Leiter Wirtschaftspolitik
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