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03.02.2021

Schweiz und Grossbritannien normalisieren Börsenbeziehungen

Die Schweiz hat heute die Börsenschutzmassnahme gegenüber Grossbritannien aufgehoben. Dieser Schritt erfolgt, nachdem Grossbritannien die Schweizer Börsen als äquivalent anerkannt hat. Schweizer Aktien können damit ab dem 3. Februar wieder an britischen Börsen gehandelt werden.

Nach dem erfolgten Brexit zum Jahreswechsel wurde die Grundlage für die Normalisierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und UK im Börsenbereich geschaffen. Die britische Regierung hat daraufhin Mitte Januar die Schweizer Börsenregulierung als gleichwertig anerkannt und einen entsprechenden Entscheid dem britischen Parlament vorgelegt. Nach Ablauf einer dreiwöchigen «Einsprachefrist» hat dieser Äquivalenzbeschluss nun Rechtskraft erlangt.

Die zuständigen Schweizer Behörden haben im Gegenzug die Börsenschutzmassnahme gegenüber britischen Handelsplätzen deaktiviert. Konkret hat das Eidgenössische Finanzdepartement Grossbritannien von der Liste jener Jurisdiktionen gestrichen, die ihre Marktteilnehmer beim Handel mit Schweizer Aktien an Schweizer Handelsplätzen einschränken. Auf dieser Grundlage kann die FINMA britische Börsen wieder zum Handel mit Schweizer Aktien zulassen. Die Anerkennungen ausländischer Handelsplätze für den Handel mit Schweizer Aktien werden von der FINMA nach Massgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften erteilt.

Pragmatischer Schritt für offene und effiziente Kapitalmärkte

Finanzdienstleister sind grundsätzlich auf offene und effizient funktionierende Kapitalmärkte angewiesen. Die SBVg begrüsst deshalb die Normalisierung der Börsenbeziehungen zwischen der Schweiz und Grossbritannien ausdrücklich. Dieser Schritt erfolgt im Zusammenhang mit den Bestrebungen für die künftige Öffnung und vertiefte Zusammenarbeit im Bereich der Finanzdienstleistungen zwischen der Schweiz und Grossbritannien. Am 30. Juni 2020 haben die Finanzminister beider Länder dazu eine Absichtserklärung («Joint Statement») unterzeichnet und am 27. Januar 2021 bekräftigt, dass sie die Verhandlungen in Richtung eines entsprechenden Abkommens zügig vorantreiben wollen.

Was passiert mit der Massnahme zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur?

Gegenüber der EU bleibt die Schutzmassnahme unverändert in Kraft, solange die EU die Äquivalenz der Schweizer Börsen nicht anerkennt. Für die Schweizer Banken bleibt eine erneute Äquivalenzanerkennung durch die EU das zentrale Ziel. Die technische Gleichwertigkeit der Schweizer Börsenregulierung wurde bereits seitens der zuständigen EU-Behörde bestätigt. Ein positiver Äquivalenzbeschluss der EU-Kommission auf politischer Ebene wäre somit für alle Marktteilnehmer sowohl aus der Schweiz wie auch aus der EU begrüssenswert.

Autoren

Sanjin Merdan
Ehemaliger Leiter Strategische Analyse Private Banking
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