Medienmitteilungen
12.02.2016

Statement der SBVg zu den geplanten Änderungen im Bereich „Too big to fail“ (Eigenmittelverordnung (ERV) und Bankenverordnung (BankV))

Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) hat heute eine ausführliche Stellungnahme zu den geplanten Änderungen der Eigenmittelverordnung (ERV) und der Bankenverordnung (BankV) eingereicht und kommt zu folgender Beurteilung:

  • Das im internationalen Vergleich sehr früh eingeführte Too-big-to-fail-Paket (TBTF) der Schweiz wurde im Rahmen einer Gesamtbetrachtung im Dezember 2014 insgesamt als positiv beurteilt. Auch die Banken unterstützen eine angemessene und international vergleichbare Regulierung für systemrelevante Institute, denn ein stabiler Finanzplatz ist ein klarer Wettbewerbsvorteil.
  • Die vorgeschlagenen Anpassungen der Schweizer TBTF-Regulierung wurden im Oktober 2015 vom Bundesrat verabschiedet; auch diese Anpassungen werden von den Banken im Grundsatz mitgetragen.
  • Die SBVg kann vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehen, dass nun auf dem Verordnungsweg weitgehende Verschärfungen vorgesehen sind, die teils sogar nicht nur die systemrelevanten Banken betreffen, sondern alle Banken. Solche umfassenden Verschärfungen in der Bankenregulierung dürfen nicht durch die Hintertür der technischen Umsetzung bereits beschlossener Eckwerte geschehen.
  • Die SBVg lehnt insbesondere ab, dass der FINMA der vorgesehene weite Ermessensspielraum in der Anwendung der TBTF-Regeln gegeben wird. Dadurch verlieren systemrelevante Institute Rechts- und Planungssicherheit.
  • Weiterhin drängt die SBVg darauf, dass die neuen Regeln im Einklang mit internationalen Vorgaben gestaltet werden und diese im Sinne der internationalen Wettbewerbsfähigkeit nicht noch weiter über gebräuchliche Standards hinausgehen.
  • Bezüglich Kapital-Erleichterungen und deren Offenlegung vertreten die Kantonal- und Regionalbanken eine vom Verbandskonsens abweichende Position und sprechen sich für die geplanten verschärften Transparenzvorschriften aus.

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Monika Dunant
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