Hypothekarmarktregulierung

Das Hypothekarmarktgeschäft stellt einen zentralen Eckpfeiler des Schweizer Bankenplatzes dar. Entsprechend ist die Hypothekarmarktregulierung ein wesentlicher Schwerpunkt der Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg), die sich gegenüber Politik und Behörden für wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen einsetzt. 

Das Hypothekarmarktgeschäft kennt eine Vielzahl von regulatorischen Rahmenbedingungen. Dabei spielen unter anderem raumplanerische (z.B. Zweitwohnungsgesetz) sowie steuerliche Aspekte (z.B. Eigenmietwert) eine wichtige Rolle. Ebenso können Formvorschriften den Prozess der Hypothekarvergabe erschweren oder erleichtern (z.B. digitale öffentliche Urkunde).  

Im Vordergrund steht jedoch die prudenzielle Regulierung und – damit verbunden – finanzstabilitätspolitische Überlegungen. Im Zusammenhang mit den Entwicklungen auf dem Immobilien- und Hypothekarmarkt steht die SBVg in einem kontinuierlichen Dialog mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD), der Schweizerischen Nationalbank (SNB) sowie der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA).  

Wichtige Massnahmen und Instrumente  

Grundsätzlich lassen sich in diesem Bereich staatliche Massnahmen und privatwirtschaftliche Instrumente unterscheiden. Auf Seiten der Behörden bzw. des Bundes ist die Eigenmittelverordnung (ERV) das zentrale Instrument. Die Schirmherrschaft über die ERV liegt beim Bundesrat.    

Die ERV regelt in Artikel 72 die Risikogewichtung von Hypothekarkrediten. Dabei gilt im Wesentlichen: Je höher die Belehnung, umso höher die Risikogewichte und damit auch die Eigenmittelanforderungen für die Banken. Des Weiteren enthält die ERV relevante Bestimmungen zur Ermittlung und Anpassung des Belehnungswertes von Liegenschaften.  

Darüber hinaus ist in Art. 44 der sogenannte Antizyklische Kapitalpuffer (AZP) normiert. Der Bundesrat kann auf Antrag der SNB die Banken verpflichten, für das Hypothekargeschäft einen AZP von maximal 2,5 Prozent in Form von hartem Kernkapital zu halten.  

Selbstregulierung als aufsichtsrechtliche Mindeststandards 

Die SBVg verantwortet im Hypothekarbereich zwei Selbstregulierungen, welche beide von der FINMA als aufsichtsrechtlicher Mindeststandard anerkannt sind. Es handelt sich dabei um die Richtlinien betreffend Mindestanforderungen bei Hypothekarfinanzierungen“ (Mindestanforderungen) und die „Richtlinien für die Prüfung, Bewertung und Abwicklung grundpfandgesicherter Kredite“ (Grundpfandrichtlinien).   

Die Mindestanforderungen regeln den Eigenkapitaleinsatz des Kreditnehmers und geben in Bezug auf die Amortisation konkrete Eckwerte vor. Es besteht ein direkter Konnex zur Eigenmittelverordnung (ERV): Sind die in den Richtlinien enthaltenen Mindestanforderungen nicht erfüllt, kommt stattdessen ein wenig vorteilhaftes Risikogewicht zur Anwendung. Die Grundpfandrichtlinien enthalten ihrerseits qualitative Vorgaben für den bankinternen Ablauf des Hypothekarkreditgeschäfts. Insbesondere regeln sie die Kreditvergabe, die Kreditüberwachung und das Reporting.  

Expertinnen und Experten

Remo Kübler
Leiter Kapital- und Kreditmärkte
+41 58 330 62 26
Markus Staub
Leiter Prudenzielle Regulierung
+41 58 330 63 42