Was ist der automatische Informationsaustausch?
Der automatische Informationsaustausch (AIA) ist ein internationaler Standard für den Austausch von Informationen zwischen Steuerbehörden. Ziel ist es, die steuerliche Transparenz gegenüber dem Ausland sicherzustellen.
Mit Ausnahme der USA, welche ihren eigenen Standard (FATCA) umsetzen, haben sich die Mitgliedsstaaten der G20, der OECD und weitere wichtige Finanzplätze – insgesamt über 100 Länder und Jurisdiktionen – zur Anwendung des AIA verpflichtet. Die SBVg verfolgt die Weiterentwicklung des Standards und setzt sich für eine praktikable Implementierung ein.
Wie funktioniert der automatische Informationsaustausch?
Die Schweiz hat den AIA vollständig umgesetzt. Der grenzüberschreitende Datenaustausch ist damit zur Normalität geworden – sowohl für die Banken als auch für die Bankkunden.
Seit 2018 tauscht die Schweiz jährlich Informationen zu Millionen von Konten und Depots mit AIA-Partnerstaaten aus. Mit über 100 Ländern bestehen entsprechende Abkommen und das Netzwerk wird laufend erweitert. Mit zusätzlichen Staaten werden erst dann Informationen ausgetauscht, wenn diese die Anforderungen vollumfänglich erfüllen.
Überprüfung und Weiterentwicklung des AIA
Mit der Umsetzung des AIA gewinnt die Sicherstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen zwischen den Finanzplätzen weiter an Bedeutung. Dies gilt zunehmend auch für neue Bereiche wie den Informationsaustausch über Kryptowerte, bei denen eine international abgestimmte Umsetzung entscheidend ist.
Ebenso wichtig bleiben rechtsstaatliche Grundprinzipien wie Vertraulichkeit, Datenschutz und Rechtssicherheit und die Einhaltung des Spezialitätsprinzips. Die Sicherstellung dieses sogenannten Level Playing Field obliegt dem OECD-nahen Global Forum, das alle AIA-Staaten regelmässig überprüft und Empfehlungen abgibt.
Das Global Forum hat bei einer ersten Überprüfung die Umsetzung des AIA in der Schweiz grundsätzlich positiv beurteilt. Aufgrund einzelner Empfehlungen hat die Schweiz das AIA-Gesetz und die AIA-Verordnung punktuell überarbeitet. Die SBVg hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Auswirkungen der Revision auf die Banken minimal bleiben. Die überarbeiteten Rechtsgrundlagen traten am 1. Januar 2021 in Kraft.
Im Herbst 2022 hat die OECD Änderungen am Common Reporting Standard (CRS) sowie einen neuen Meldestandard für Krypto-Vermögenswerte (Crypto-Asset Reporting Framework, CARF) veröffentlicht. Die Schweiz hat die Umsetzung dieser Entwicklungen beschlossen, die Einführung des CARF jedoch um mindestens ein Jahr verschoben.
Weitere Informationen zum CARF finden sich im separaten Artikel der SBVg.
Die Rechtsgrundlagen des AIA
Der AIA-Standard ist ein Paket aus vier Elementen, die im OECD-Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten enthalten sind:
Damit zwei Länder untereinander den AIA-Standard umsetzen können, brauchen sie eine gegenseitige, zwischenstaatliche Vereinbarung. Die OECD stellt hier als Empfehlung ein Musterabkommen zur Verfügung, das sogenannte Competent Authority Agreement (CAA). Diese Muster-Vereinbarung kann von Staaten verwendet werden, in denen die Regierung selbst die Kompetenz hat, das Land zum neuen Standard zu verpflichten.
Die Schweiz wendet das CAA nicht an, sondern schliesst bilaterale Abkommen in Form von Staatsverträgen ab. Die aktuelle Liste der AIA-Partnerstaaten der Schweiz finden Sie hier.
Der Gemeinsame Meldestandard oder Common Reporting Standard (CRS) enthält den eigentlichen AIA-Standard. Er muss im nationalen Recht umgesetzt werden.
Die Auslegungskommentare konkretisieren das Musterabkommen (CAA) und den gemeinsamen Meldestandard (CRS) und enthalten Beispiele.
Sie definieren die technischen Anforderungen für den Austausch der Daten unter den Steuerbehörden und halten fest, wie die Datensicherheit zu gewährleisten ist.
Das gesamte AIA-Paket der OECD finden Sie hier.
Umsetzung in Schweizer Recht
Damit der AIA-Standard für die Banken und Steuerbehörden in der Schweiz angewendet werden kann, wurde er in nationales Recht überführt.
Massgebend sind:
- das AIA-Gesetz (AIAG), welches am 1.1.2021 in Kraft getreten ist;
- die AIA-Verordnung (AIAV), welche ebenfalls am 1.1.2021 in Kraft getreten ist;
- die AIA-Wegleitung der ESTV, welche auf knapp 180 Seiten detaillierte Informationen zur Umsetzung des AIA durch die Finanzinstitute enthält;
- die technische Wegleitung der ESTV, welche Guidelines zu IT-Anforderungen umfasst.
AIA-Qualifikationsgremium
Um den Dialog zwischen den Steuerbehörden und der Finanzbranche bezüglich der gemeinsamen Umsetzung des AIA-Standards zu institutionalisieren, wurde das AIA-Qualifikationsgremium gegründet.
Es beurteilt Auslegungsfragen, die sich im Zusammenhang mit dem AIA in der Schweiz stellen, und standardisiert seine praktische Anwendung.
Die Leitung des AIA-Qualifikationsgremiums liegt bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) und dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF). Vertreten sind zudem die betroffenen Branchenorganisationen, darunter die SBVg.