Automatischer Informationsaustausch

Der automatische Informationsaustausch (AIA) ist ein internationaler Standard, der regelt, wie die Steuerbehörden der teilnehmenden Länder untereinander Daten über Konten und Wertschriftendepots von Steuerpflichtigen austauschen. Ziel ist es, die steuerliche Transparenz gegenüber dem Ausland sicherzustellen. Mit  Ausnahme der USA, welche ihren eigenen Standard (FATCA) umsetzen, haben sich die Mitgliedsstaaten der G20, der OECD und weitere wichtige Finanzplätze – insgesamt über 100 Länder und Jurisdiktionen – zur Anwendung des AIA verpflichtet. Die SBVg verfolgt die Entwicklungen des Standards und setzt sich für eine praktikable Implementierung ein. 

So funktioniert der AIA

Der AIA ist inzwischen zur Normalität geworden 

Um dem internationalen Standard zu entsprechen, hat die Schweiz den AIA vollständig umgesetzt. Der grenzüberschreitende Datenaustausch ist damit zur Normalität geworden – sowohl für die Banken als auch für die Bankkunden.   

Bereits seit 2018 tauscht die Schweiz jährlich Informationen zu Millionen von Konten und Depots mit AIA-Partnerstaaten aus. Die Schweiz hat mit über 100 Staaten AIA-Abkommen abgeschlossen und das Netzwerk entwickelt sich laufend weiter. Mit zusätzlichen Staaten werden jedoch erst dann Informationen ausgetauscht, wenn diese die internationalen AIA-Kriterien vollumfänglich erfüllen. 

Überprüfung und Weiterentwicklung des AIA 

Da der AIA nun Realität ist, kommt für die Schweiz die Sicherstellung von «gleich langen Spiessen» gegenüber anderer Finanzplätze noch grössere Bedeutung zu. In einem steuertransparenten Umfeld muss deshalb ein besonderes Augenmerk auf rechtsstaatliche Grundprinzipien wie beispielsweise Vertraulichkeit, Datenschutz und Rechtssicherheit und die Einhaltung des Spezialitätsprinzips gelegt werden. Die Sicherstellung dieses sogenannten «Level Playing Field» obliegt dem OECD-nahen internationalen Gremium «Global Forum», das alle AIA-Staaten regelmässig überprüft und Empfehlungen formuliert.  

Das Global Forum hat bei einer ersten Überprüfung die Umsetzung des AIA in der Schweiz grundsätzlich für gut und adäquat befunden. Dennoch hat die Schweiz aufgrund einzelner Empfehlungen die AIA-Rechtsgrundlagen (AIA-Gesetz und AIA-Verordnung) punktuell überabreitet. Die SBVg hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Auswirkungen der Revision auf die Banken minimal bleiben. Die überarbeiteten AIA-Rechtsgrundlagen traten am 1. Januar 2021 in Kraft.   

Im Herbst 2022 hat die OECD Änderungen am gemeinsamen Meldestandard bzw. Common Reporting Standard (CRS), der dem AIA zugrunde liegt, publiziert. Zusätzlich wurde ein neuer AIA spezifisch für Krypto-Vermögenswerte veröffentlicht. Die Schweizer Behörden beabsichtigen, die Änderungen des AIA (CRS 2.0) sowie den neuen AIA zu Kryptowerten (CARF) ab dem 01.01.2026 in die Schweizer Rechtsgrundlagen zu integrieren. Der AIA zu Kryptowerten soll sicherstellen, dass (meldende) Anbieter von Kryptodienstleistungen die Kryptowertnutzer entsprechend identifizieren (u.a. ihre steuerliche Ansässigkeit erfassen). Zudem sollen die Transaktionen der Kryptowertnutzer basierend auf diesen Informationen an die Steuerbehörde des Landes, in welchem sich der meldende Anbieter von Kryptodienstleistungen befindet, gemeldet werden. In einem nächsten Schritt tauscht diese Steuerbehörde die Information mit der Steuerbehörde des Landes aus (wenn dieses ein Partnerstaat ist), in welchem der Kryptowertnutzer steuerlich ansässig ist.

Die Rechtsgrundlagen des AIA  

Der AIA-Standard ist ein Paket aus vier Elementen, welche im OECD-Dokument «Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten» enthalten sind. Das ganze AIA-Paket der OECD finden Sie  hier.   

Regierungsabkommen oder Staatsvertrag 

Damit zwei Länder untereinander den AIA-Standard umsetzen können, brauchen sie eine gegenseitige, zwischenstaatliche Vereinbarung. Die OECD stellt hier als Empfehlung ein Musterabkommen zur Verfügung, das sogenannte Competent Authority Agreement (CAA). Diese Muster-Vereinbarung kann von Staaten verwendet werden, in denen die Regierung selbst die Kompetenz hat, das Land zum neuen Standard zu verpflichten.  

Die Schweiz wendet das CAA nicht an, sondern schliesst bilaterale Abkommen in Form von Staatsverträgen ab. Die aktuelle Liste der AIA-Partnerstaaten der Schweiz finden Sie  hier

Gemeinsamer Meldestandard 

Der Gemeinsame Meldestandard oder Common Reporting Standard (CRS) enthält den eigentlichen AIA-Standard. Er muss im nationalen Recht umgesetzt werden.  

Auslegungskommentar 

Die Auslegungskommentare konkretisieren das Musterabkommen (CAA) und den gemeinsamen Meldestandard (CRS) und enthalten Beispiele. 

Technische Anwendungsrichtlinien 

Sie definieren die technischen Anforderungen für den Austausch der Daten unter den Steuerbehörden und halten fest, wie die Datensicherheit zu gewährleisten ist. 

Umsetzung in Schweizer Recht 

Damit der AIA-Standard für die Banken und Steuerbehörden in der Schweiz anwendbar wird, muss er in nationale Gesetze und andere Vorschriften umgesetzt werden. 

Es sind dies: 

  • das überarbeitete AIA-Gesetz (AIAG), welches am 1.1.2021 in Kraft getreten ist;
  • die überarbeitete AIA-Verordnung (AIAV), welche ebenfalls am 1.1.2021 in Kraft getreten ist;
  • die aktualisierte AIA-Wegleitung der ESTV, welche auf knapp 180 Seiten detaillierte Informationen zur Umsetzung des AIA durch die Finanzinstitute enthält;
  • die technische Wegleitung der ESTV, welche Guidelines zu IT-Anforderungen enthält.

AIA-Qualifikationsgremium 

Um den Dialog zwischen den Steuerbehörden und der Finanzbranche bezüglich der gemeinsamen Umsetzung des AIA-Standards zu institutionalisieren, wurde das AIA-Qualifikationsgremium gegründet. Es beurteilt Auslegungsfragen, die sich im Zusammenhang mit dem AIA in der Schweiz stellen, und standardisiert seine praktische Anwendung.   

Die Leitung des AIA-Qualifikationsgremiums liegt bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) und dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF). Beteiligt sind zudem die verschiedenen betroffenen Branchenorganisationen, darunter insbesondere auch die SBVg. 

Expertinnen und Experten

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Leiter Steuern & Leiter Romandie
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Sonja Tacken
Senior Tax Analyst
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