Was sind Doppelbesteuerungsabkommen?

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bilden eine zentrale Grundlage für die internationale Tätigkeit von Schweizer Banken. Sie erhöhen die Rechtssicherheit, verhindern, dass Einkommen oder Gewinne in mehreren Staaten gleichzeitig besteuert werden, und tragen wesentlich zur Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes bei.  Gleichzeitig zeigt sich, dass einzelne Staaten ihre Besteuerungsrechte zunehmend ausweiten möchten, insbesondere bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen. 

Weshalb sind DBA wichtig? 

Die Schweiz orientiert sich bei DBA traditionell am OECD-Musterabkommen. Dieses sieht vor, dass Unternehmensgewinne grundsätzlich im Ansässigkeitsstaat besteuert werden, sofern im Ausland keine Betriebsstätte besteht. Dieses System hat sich über Jahrzehnte bewährt, weil es klare Kriterien für die Besteuerungszuordnung schafft und eine verlässliche Basis für die grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit bietet.

Welche Entwicklungen gefährden die Rechtssicherheit bei Doppelbesteuerungsabkommen? 

In den vergangenen Jahren haben einzelne Staaten versucht, Dienstleistungen stärker im Kundenstaat (Quellenstaat) zu besteuern. Dies erfolgt insbesondere über die Einführung von Dienstleistungsbetriebsstätten sowie Quellensteuern auf Dienstleistungen. Unter Umständen kann bereits eine einzelne Dienstleistung oder ein einzelner Kunde im Ausland genügen, um eine Steuerpflicht im Quellenstaat auszulösen.  

Besonders problematisch ist es, wenn Dienstleistungen vom Schutzbereich eines DBA ausgenommen werden (Carve-out), so dass nationale Besteuerungsregeln zur Anwendung kommen.  Diese Entwicklungen schwächen den Grundsatz der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat, führen zu einer schleichenden Verlagerung von Steuersubstrat aus der Schweiz und setzen Schweizer Unternehmen ausländischen Steuer- und Verfahrensregimen aus. Die Folge sind erhöhte Rechtsunsicherheit, zusätzlicher operativer Aufwand und potenzielle Doppelbesteuerungsrisiken.  

Wofür wir stehen? 

Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) bringt sich seit mehreren Jahren aktiv in die Diskussion um die Ausgestaltung von Doppelbesteuerungsabkommen ein. Anlass dazu gaben insbesondere Entwicklungen in verschiedenen Abkommen – etwa mit Äthiopien (2021) sowie Angola und Simbabwe (2022) –, die erweiterte Besteuerungsrechte des Quellenstaats auf Dienstleistungen bzw. entsprechende Carve-out-Regelungen vorsehen. 

Die SBVg hat wiederholt darauf hingewiesen, dass insbesondere für grenzüberschreitend tätige Banken ein Besteuerungsrecht im Quellenstaat – unabhängig von deren Höhe – mit zusätzlicher Rechtsunsicherheit und erheblichem administrativem Aufwand verbunden ist. 

Die SBVg setzt sich deshalb weiterhin für Abkommen ein, die klare Zuständigkeiten bei der Besteuerung schaffen und ihren ursprünglichen Zweck erfüllen: Rechtssicherheit zu gewährleisten und Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Expertin

Sonja Tacken
Senior Tax Analyst
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