Daten zur Energieeffizienz von Liegenschaften

Aktuelle Entwicklungen im Hypothekargeschäft

Daten zur Energieeffizienz von Liegenschaften werden immer wichtiger. Sie können in der Kundenberatung, im Risikomanagement und in der Offenlegung eingesetzt werden. Mehrere Anbieter unterstützen die Banken bei Bedarf mit entsprechenden Angeboten. Zudem veröffentlichen mittlerweile auch die Behörden vermehrt grundlegende Angaben zum energetischen Zustand einzelner Liegenschaften und des Schweizer Gebäudeparks. Diese Webseite soll unseren Mitgliedern als Orientierungshilfe dienen. Verbindliche Vorgaben sind damit nicht verbunden.

Wo können Daten zur Energieeffizienz eingesetzt werden?

Die Einsatzmöglichkeiten solcher Daten bzw. entsprechender Analysetools sind vielfältig und reichen von der Kundenberatung über das Risikomanagement bis hin zur Offenlegung. In der Kundenberatung eröffnet sich den Banken die Möglichkeit, den Eigentümerinnen und Eigentümern den energetischen Zustand einer Liegenschaft, den vermuteten Erneuerungsbedarf derselben sowie die damit verbundenen potenziellen Investitionen zu veranschaulichen. Zudem kann sich eine Bank einen Überblick über den energetischen Zustand ihres Gesamtportfolios verschaffen und auf dieser Basis gezielte Angebote entwickeln. Schliesslich haben sich verschiedene Schweizer Banken Netto-Null-Allianzen oder anderen Initiativen zur Unterstützung der Pariser Klimaziele angeschlossen. Die daraus für die Banken resultierenden Pflichten umfassen – je nach Standard – die Festlegung konkreter Reduktionsziele sowie eine regelmässige Berichterstattung über die erzielten Fortschritte (z.B. Reduktion der finanzierten CO2-Emissionen). Auch dies setzt entsprechende Daten voraus.

Daten sammeln oder beziehen?

Entscheidet sich eine Bank, ihre bestehenden Daten um energetische Angaben zu ergänzen, kann es zielführend sein, die auf Bankenseite bestehenden Datensätze mit Informationen aus öffentlich zugänglichen Registern anzureichern (vgl. unten).

Im Neugeschäft können die erforderlichen Daten als Teil der üblichen Abklärungen in Erfahrung gebracht werden. Zudem kann, sofern bei den Kreditnehmenden vorhanden, der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) oder das Minergie-Zertifikat eingeholt werden. Der GEAK stellt eine Energieetikette dar und zeigt die Energieeffizienz von Gebäudehülle und Gebäudetechnik in sieben Klassen (A bis G) an. Er ist in mehreren Kantonen Voraussetzung dafür, um als Eigentümerin oder als Eigentümer von Fördermitteln für energetische Sanierungen zu profitieren. Der Minergie Baustandard deckt die Gebäudehülle, eine erneuerbare Energieversorgung und die Lufterneuerung ab.

Was macht der Bund?

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) führen seit 2017 den sogenannten Klimaverträglichkeitstest durch. Dieser enthält seit 2020 auch ein Modul für Immobilien und Hypotheken. Im Zweijahresrhythmus werden auf freiwilliger Basis Banken und Versicherungen eingeladen, die CO2-Emissionen ihrer Hypothekarportfolien zu messen und ins Verhältnis zu den Schweizer Klimazielen für den Gebäudepark setzen zu lassen. Die Methodologie, welche von Wüest Partner entwickelt wurde, steht auf Anfrage allen interessierten Banken und anderen Akteuren unlizenziert zur Verfügung.

Welche Datensätze sind öffentlich zugänglich?

Gewisse Datensätze sind öffentlich zugänglich. Eine mögliche Datenquelle stellt beispielsweise das Eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) dar. Das GWR weist für sämtliche Liegenschaften in der Schweiz die Gebäudekategorie, das Erstellungsjahr oder die Bauperiode, die Gebäudedimensionen und das Heizsystem aus (vgl. Übersicht über die GWR-Daten). Diese Angaben sind auch Dritten zugänglich (vgl. Anleitung des Bundesamts für Statistik). Allerdings ist die Qualität der Daten sowohl hinsichtlich der Vollständigkeit als auch der Aktualität kantonal unterschiedlich. Das Bundesamt für Statistik hat für den Datenpunkt «Heizsystem» ein entsprechendes Fortschrittsmonitoring publiziert.

In naher Zukunft wollen das Bundesamt für Umwelt (BAFU), das Bundesamt für Energie (BFE) und das Bundesamt für Statistik (BFS) mit den GWR-Daten für jede Liegenschaft in der Schweiz die CO2-Emissionen berechnen und zusammen mit einer Farbskala analog dem GEAK auf der vom Bundesamt für Landestopografie (swisstopo) geführten Internetseite Karten der Schweiz veröffentlichen. Auch diese Angaben sollen über eine Schnittstelle Dritten zur Verfügung gestellt werden. Bereits integriert und auffindbar sind die nach dem Baustandard Minergie erstellten Liegenschaften. Für den GEAK besteht derzeit – mit Ausnahme im Kanton Luzern – kein öffentlich zugängliches GEAK-Register.

Datensätze mit öffentlich-rechtlichem Bezug

Diese Liste hat informativen Charakter. Sie ist nicht abschliessend und kann laufend ergänzt werden.

Welche technischen Aspekte sind dabei zu beachten?

Werden die auf Bankenseite vorhandenen Daten mit öffentlichen Angaben angereichert, ist eine widerspruchsfreie Zuordnung der verschiedenen Datenpunkte notwendig. Dies setzt voraus, dass die in den Kernbankensystemen verwendeten Liegenschaftsadressen den behördlichen Strassen- und Ortsbezeichnung (PLZ, Ort, Strasse und Hausnummer) entsprechen. Alternativ kann eine Bank die Verwendung des Eidgenössischen Gebäudeidentifikators (EGID) prüfen. Der notwendige Datenabgleich kann teilweise auch von Drittanbietern mittels Geodaten vorgenommen werden.

Was machen die Drittanbieter?

Mehrere Akteure haben softwaregestützte Analysetools auf den Markt gebracht. Diese unterstützen Banken und andere Hypothekargeber dabei, die Energieeffizienz einzelner Liegenschaften oder des ganzen finanzierten Hypothekarportfolios zu ermitteln. Die Analysetools messen bzw. schätzen insbesondere den CO2-Ausstoss pro Quadratmeter Energiebezugsfläche. Oft werden die Liegenschaften auch entlang ihrer Energieeffizienz klassifiziert. Als Vorbild dienen dabei in der Regel die Energieeffizienzklassen des GEAK. Darüber hinaus nehmen gewisse Analysetools eine Ersteinschätzung des energetischen Erneuerungs- und Sanierungsbedarfs vor, teilweise bereits unter Einbezug der Investitionskosten, des Sparpotentials und der zur Verfügung stehenden Fördermittel.

Expertinnen und Experten

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