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29.11.2020

Nein zur Unternehmensverantwortungs-Initiative

Das Volk hat sich am 29. November 2020 gegen die Unternehmensverantwortungs-Initiative und für den indirekten Gegenvorschlag entschieden. Diesen Entscheid begrüsst die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) ausdrücklich.

Die Volksinitiative verlangte, dass allen Unternehmen in der Schweiz eine umfassende Sorgfaltsprüfungspflicht auferlegt wird, ergänzt durch Haftungsbestimmungen. Diese international einzigartige Kombination hätte die Schweizer Wirtschaft benachteiligt und ein erhebliches Risiko bedeutet. Der indirekte Gegenvorschlag hingegen setzt auf international geltende Umsetzungspraktiken. So stellt er sicher, dass Menschenrechte und Umweltstandards eingehalten werden, ohne dabei die Schweizer Wirtschaft unnötigen Risiken auszusetzen.

Positive Signalwirkung auf den Schweizer Finanzplatz

Mit dem angenommen indirekten Gegenvorschlag erhält die Schweiz ein modernes Gesetz, das die Einhaltung der Menschenrechte und der Umweltstandards sicherstellt und mit der Schweizer Rechtsordnung wie auch mit internationalem Recht kompatibel ist. Die hohe Gewichtung der internationalen Standards, die im indirekten Gegenvorschlag zum Ausdruck kommt, kann sich positiv auf die Reputation des Schweizer Finanzplatzes und dessen Investitionen auswirken. Die SBVg trägt gemeinsam mit der gesamten Branche zu dieser Entwicklung bei und engagiert sich weiterhin für einen nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Finanzplatz.

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