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26.07.2019

SBVg zum Bundesgerichtsurteil zu Datenlieferungen nach Frankreich

Das Bundesgericht in Lausanne hat heute in öffentlicher Sitzung über das Verfahren zwischen der Eidgenössischen Steuerverwaltung und der UBS zur Amtshilfe an Frankreich entschieden. Die SBVg nimmt das Urteil mit Skepsis zur Kenntnis.

Die Funktionsfähigkeit und Attraktivität unseres Finanzplatzes basiert im Kern auf den Grundregeln der Rechtssicherheit aller Akteure. Nach einer ersten Prüfung der Entscheidung nimmt die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) das Urteil deshalb mit Skepsis zur Kenntnis. Die Sicherheit, dass Amtshilfe in Steuersachen reine Amtshilfe bleibt, ist unter Umständen nicht mehr gegeben.

Die Hürden für reine Beweisausforschungen könnten gesenkt werden und damit steigt die Gefahr von Fishing Expeditions. Zudem könnte die Verwendung der Daten auch für andere als für Steuerzwecke zulässig werden, d.h. das Spezialitätsprinzip könnte eine fatale Schwächung erfahren. Die Einhaltung dieses Prinzips ist zentral und ein international anerkannter Standard. Wir nehmen zur Kenntnis, dass das Bundesgericht von Frankreich die Einhaltung des Spezialitätsprinzips verlangt. Wir gehen davon aus, dass die Bundesbehörden der Einhaltung dieses Prinzips durch Frankreich oberste Priorität einräumen.

Für eine abschliessende Beurteilung bleibt jedoch das schriftliche Urteil abzuwarten.

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