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21.03.2024

Was der neue Crypto-AIA für Banken bedeutet 

Immer mehr Banken bieten ihren Kunden die Möglichkeit an, in Crypto-Vermögenswerte zu investieren. Diese müssen ab 2026 unter einem neuen OECD-Standard gemeldet werden. Die Banken sollten frühzeitig prüfen, inwieweit sie von diesen neuen Regeln betroffen sind.

Crypto-Anlagen auf dem Weg zum regulierten Mainstream

Crypto-Vermögenswerte sind aktuell wieder in aller Munde. Der zähe «Crypto-Winter» scheint vorbei zu sein, stattdessen macht sich Euphorie breit und der Bitcoin-Kurs als Gradmesser für den ganzen Sektor scheint auf dem Weg zu neuen Rekordwerten. Beim Blick auf den Schweizer Finanzplatz zeigt sich aktuell ebenfalls eine beeindruckende Dynamik, auch wenn der Weg zum Mainstream für Crypto-Investments oder Crypto-Alltagsanwendungen noch lang ist. Jüngst haben mehrere Retailbanken ein Crypto-Angebot lanciert.  Immer mehr Kunden haben damit die Möglichkeit, bei ihrer Hausbank in Crypto-Vermögenswerte zu investieren und von der erhofften Wertsteigerung zu profitieren. Einiges deutet darauf hin, dass in absehbarer Zeit zahlreiche weitere Banken folgen und Crypto-Anlagemöglichkeiten im Schweizer Massenmarkt immer breiter verfügbar werden.

Ab Januar 2026 gilt der Crypto-AIA in der Schweiz

Die OECD hat im Herbst 2022 das sogenannte Crypto Asset Reporting Framework (CARF) präsentiert, einen Automatischen Informationsaustausch (AIA) speziell für digitale Vermögenswerte. Letztes Jahr wurde der Crypto-AIA zum verbindlichen Mindeststandard erklärt. Die Schweiz ist daran, eine entsprechende Gesetzesvorlage auszuarbeiten, zu der voraussichtlich im kommenden Mai die Vernehmlassung startet. Konkret bedeutet dies, dass ab dem 1. Januar 2026, dem geplanten Inkrafttreten des Crypto-AIA in der Schweiz, Anbieter von Crypto-Dienstleistungen ihre Kunden gemäss den CARF-Vorgaben dokumentieren und – sofern die Kunden im Ausland ansässig sind – an die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV melden müssen. Diese leitet die Informationen wiederum an den Ansässigkeitsstaat der Kunden weiter. Die Steuertransparenz soll damit auch im Bereich der digitalen Vermögenswerte flächendeckend sichergestellt werden, so wie dies für traditionelle Vermögenswerte seit der Einführung von AIA und FATCA (US Foreign Account Tax Compliance Act) bereits seit Jahren der Fall ist.

Aus Sicht der Banken ist es grundsätzlich begrüssenswert, dass für die verschiedenen Anbieter von Finanzdienstleitungen gleich lange Spiesse gelten. Die Einführung eines steuerlichen Melderegimes im Massengeschäft ist – das haben die Erfahrungen aus der Einführung von AIA und FATCA gezeigt – für Banken aber mit einem enorm grossen Aufwand verbunden. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem CARF und die Prüfung einer möglichen Betroffenheit ist daher angebracht. Auch Banken, die sich (noch) nicht als Crypto-Bank positioniert haben, empfehlen wir, sich einen ersten Überblick über die spezifischen Anknüpfungspunkte des Crypto-AIA zu verschaffen. Die nachfolgenden Ausführungen bieten hierfür einen Einstieg.

Definition der relevanten Crypto-Vermögenswerte

Ausgelöst wird der CARF in erster Linie durch den Vermögenswert, der gehandelt oder von den Kunden gehalten wird. Vom CARF erfasst sind grundsätzlich alle digitalen Vermögenswerte, die auf Kryptografie oder einer ähnlichen Technologie beruhen und einen Investitions- oder Zahlungszweck erfüllen. Mit anderen Worten muss eine Bank den CARF dann in jedem Fall umsetzen, wenn sie in irgendeiner Form mit den genannten Vermögenswerten in Berührung kommt. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn sie ihren Kunden Crypto-Depots zur Verfügung stellt, Crypto-Vermögenswerte für sie verwahrt oder Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Crypto-Vermögenswerten entgegennimmt.

Die CARF-Definition fusst auf der Kryptografie als rein technisches Charakteristikum des Vermögenswerts. Beispielsweise basiert der Bitcoin als populärster Crypto-Vermögenswert auf Kryptografie und ist daher zweifelsohne ein relevanter Crypto-Vermögenswert unter dem Crypto-AIA. Hingegen erfüllt eine klassische Aktie oder Anleihe, die mittels Verbriefung handelbar gemacht wurde, das Kryptografie-Kriterium nicht und ist unter dem Crypto-AIA nicht meldepflichtig, sondern nur unter dem bestehenden AIA. Ebenfalls gilt ein Bitcoin-ETF oder ein strukturiertes Produkt, das einen zugrundeliegenden Crypto-Wert verbrieft, nicht als relevanter Crypto-Vermögenswert, da es sich um ein traditionelles Finanzprodukt handelt und ausschliesslich als Finanzvermögen unter dem AIA gemeldet wird. Wird hingegen ein Unternehmensanteil in Form einer Aktie oder eine Unternehmensanleihe tokenisiert (also nicht traditionell verbrieft), gilt dieser Token als digitaler Vermögenswert unter dem Crypto-AIA. Weil hierfür die technische «Hülle», für den traditionellen AIA aber die Funktion des Assets zählt, müsste ein solcher Wertschriften-Token zusätzlich zur Meldung unter dem Crypto-AIA auch als Finanzvermögen unter dem bestehenden AIA gemeldet werden. Die Einführung des neuen Crypto-AIA führt folglich dazu, dass solche Wertschriften-Token doppelt gemeldet werden müssen. Dies ist ein Nachteil für Projekte, die die Tokenisierung traditioneller Vermögenswerte vorantreiben wollen.

Abbildung: AIA/CARF-Einordnung von Vermögenswerten (Auswahl) 

Auch Banken, die aktuell keine Crypto-Dienstleistungen anbieten und darum den CARF vordergründig nicht umsetzen müssen, sollten mit der CARF-Definition von relevanten Crypto-Vermögenswerten vertraut sein. Nur so können sie sicherstellen, dass sie nicht unbewusst mit solchen Vermögenswerten in Berührung kommen und zu einem meldenden Anbieter von Crypto-Dienstleistungen werden.

Nicht nur Crypto-Banken betroffen

Der CARF definiert die Kategorie der meldenden Anbieter von Crypto-Dienstleistungen breit. Es handelt sich demnach um Personen, die gewerbsmässig Dienstleistungen im Zusammenhang mit Crypto-Vermögenswerten für oder im Namen von Kunden anbieten oder eine Handelsplattform zur Verfügung stellen. Relevante Transaktionen sind in diesem Zusammenhang jegliche Wechsel von Fiatgeld in Crypto-Vermögenswerte, zwischen Crypto-Werten und von Crypto in Fiat. Banken, die sich als Crypto-Bank positionieren, müssen den CARF zweifelsohne umsetzen. Traditionelle Banken, die für ihr Crypto-Angebot mit einer Crypto-Bank zusammenarbeiten sind prima vista ebenfalls meldepflichtige Anbieter unter dem CARF. Dies trifft auch dann zu, wenn sie die Crypto-Vermögenswerte ihrer Kunden nicht selbst verwahren, sondern lediglich den Wechsel von Fiat-Währung in Crypto-Vermögenswerte oder umgekehrt in Auftrag geben und die Bestände in ihren Depots abbilden.

Die Crypto-Angebote vieler in diesem Bereich aktiven Banken sind aktuell noch sehr limitiert. So wird im Massenmarkt beispielsweise oft nur eine kleine Palette von Crypto-Vermögenswerten angeboten und Ein- oder Ausbuchungen von Token sind nicht möglich. Ebenfalls schränken viele Banken ihre Crypto-Angebote auf Kunden ein, die ausschliesslich in der Schweiz steuerlich ansässig sind und folglich weder unter dem AIA noch dem CARF gemeldet werden müssen. Die Überwachung der CARF-Bestimmungen ist aber in jedem Fall sicherzustellen und die entsprechenden Prozesse müssen vorhanden sein, auch für den Fall, dass beispielsweise bei einem Wegzug eines Crypto-Kunden ins Ausland doch eine Meldepflicht entsteht. Darüber hinaus entwickeln sich die Crypto-Angebote der Banken stetig weiter und es ist nicht zu erwarten, dass die Schweizer Banken dieses wachsende Angebot ihren internationalen Kunden längerfristig vorenthalten. 

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Autoren

Andreas Rohrer
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