Änderungen am AIA und neuer Crypto-Meldestandard: Umsetzung in der Schweiz
Die OECD hat kürzlich ihre Neuerungen am Automatischen Informationsaustausch (AIA) finalisiert. Zusätzlich zu weitreichenden Änderungen am bestehenden Regelwerk wird ein neuer, separater AIA für virtuelle Vermögenswerte präsentiert. Bis wann und in welcher Form die neuen Bestimmungen in das Schweizer Recht überführt werden, steht noch nicht fest.
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Am 10. Oktober 2022 hat die OECD den finalen Text für die Änderungen am Common Reporting Standard (CRS) präsentiert. Darin enthalten ist auch das sogenannte «Crypto Asset Reporting Framework» (CARF), ein neuer AIA spezifisch für virtuelle Vermögenswerte. Beide Elemente sind hinsichtlich der generellen Stossrichtung unverändert gegenüber den Entwürfen, die im Frühjahr öffentlich konsultiert wurden. Wir haben ausführlich über die Pläne der OECD und die Konsultation informiert (SBVg News-Artikel vom 11. Mai und vom 30. Juni 2022).
CRS: OECD baut Regelwerk aus
Der erste Teil der jüngsten OECD-Veröffentlichung betrifft Anpassungen am CRS. Gewisse Änderungen sind aus Sicht der Schweizer Banken begrüssenswert. So wurde eine neue Kategorie für gemeinnützige Einrichtungen geschaffen, die unter dem CRS als Finanzinstitute gelten. Ebenfalls wurden neue Ausnahmen für E-Geld-Konten und Kapitaleinzahlungskonten geschaffen. Bestehende Ausnahmen in der Schweizer AIA-Verordnung, die bisher von der OECD beanstandet wurden, werden damit nun auch international zum Standard. Für die Banken zu einem massiven Mehraufwand führt hingegen die deutliche Erweiterung der für jede Kundenbeziehung zu meldenden Informationen (z.B. ob für das Konto eine Selbstauskunft vorliegt, ob es sich um ein neues Konto handelt oder welche Art Konto gemeldet wird). Die erforderlichen Anpassungen der Meldesysteme werden für die Banken sehr herausfordernd, da viele der neu erforderlichen Daten nicht in der geforderten Art vorliegen. Der Aufwand steht einem fraglichen Mehrwert für die Steuerbehörden gegenüber, da sich auch die zusätzlichen Angaben nicht zur Steuererhebung eignen.
CARF: Separater Meldestandard für virtuelle Vermögenswerte
Aus Sicht der OECD war es nicht möglich, den CRS dahingehend auszudehnen, dass auch die Meldung aller virtuellen Vermögenswerte im bestehenden Regelwerk möglich ist. Der nun final vorliegende CARF ist darum ein eigenständiges Melderegime, das auf der grünen Wiese völlig unabhängig vom CRS konzipiert ist und von der Mehrheit der Banken zusätzlich zu CRS und FATCA umgesetzt werden wird. Die OECD hat ein eigenständiges Regime gewählt, damit auch die USA Teil des globalen Krypto-AIA werden kann. Es zeichnet sich aber bereits ab, dass die USA beim CARF nicht mitmachen werden, womit diese Strategie der OECD – wie zuvor bereits beim AIA – erneut gescheitert ist und den Mehraufwand für die Banken umso unnötiger erscheinen lässt.
Die Hauptforderung der Banken, virtuelle Vermögenswerte ohne ein neues Regime in den CRS zu integrieren schaffen, fand bei der OECD kein Gehör. Bezüglich der erforderlichen Sorgfaltspflichten konnte die Bankenbranche indessen gewisse Verbesserungen erwirken. Die entsprechenden Pflichten im CARF sind nun eng angeglichen an die CRS-Sorgfaltspflichten und der Umsetzungsaufwand für die Banken daher voraussichtlich etwas geringer als ursprünglich vorgesehen.
Wichtige Entscheide zur Umsetzung sind noch offen
Die OECD hat bisher lediglich den finalen Bestimmungstext publiziert. Entscheidende Elemente für die Überführung der Regeln in nationales Recht wie beispielsweise ein verbindlicher Umsetzungsplan, das nötige Multilaterale Instrument (MCAA) oder das erweiterte XML-Meldeschema stehen noch aus. Beim CARF hat die OECD zudem noch nicht entschieden, ob es sich um einen sogenannten globalen Mindeststandard mit quasi-verbindlicher Umsetzung handeln soll oder lediglich um ein freiwilliges Muster-Regelwerk.
Umsetzung in der Schweiz voraussichtlich nicht vor 2026
Es ist unbestritten, dass die Schweiz den AIA gemäss den Vorgaben der OECD aktualisieren wird. Die Anpassungen der Schweizer AIA-Rechtsgrundlagen müssten aber den regulären Gesetzgebungsprozess durchlaufen, was ein Inkrafttreten erst auf 1. Januar 2026 realistisch macht. Ebenfalls ist gemäss dem SIF ein verbindlicher Umsetzungszeitplan der OECD zwingend erforderlich, damit die über 100 AIA-Staaten die Änderungen gleichzeitig umsetzen können.
Beim CARF muss zuerst der Entscheid abgewartet werden, ob es sich um einen Mindeststandard handelt. Ist dies der Fall, würde die Schweiz den CARF ebenfalls umsetzen, wobei wiederum ein Inkrafttreten vor dem 1. Januar 2026 nicht realistisch erscheint. Der erste Datenaustausch zu virtuellen Vermögenswerten würde dann im Jahr 2027 stattfinden. Da die neuen OECD-Regeln wenig detailliert sind, wird die Interpretation der Vorgaben und deren Auslegung eine entscheidende Rolle bei der Schweizer Umsetzung spielen. Die Bankiervereinigung wird sich wird sich hier aktiv im Interesse ihrer Mitgliedbanken einbringen.