BEM - Bankeinstieg nach Matura

Die Anforderungen an künftige Bankmitarbeitende haben sich in den letzten Jahren spürbar gewandelt. Um diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen, optimiert die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) ihre Bildungsangebote kontinuierlich. Seit Sommer 2023 ist die neue kaufmännische Grundbildung in Kraft. Ab 2026 wird auch der Bankeinstieg für Mittelschulabsolventen (BEM) modernisiert und stärker auf Handlungskompetenzen ausgerichtet.

Der Bildungsgang wurde in Zusammenarbeit mit den Banken, üK-Organisationen und der SBVg weiterentwickelt. Der neue BEM ist zukunftsgerichtet und kompetenzorientiert. Er ist der ideale Einstieg in die Bankenwelt nach der Matura.

Die Neuerungen im Überblick

Neuer Ablauf für Personen aus einer Handels-/Wirtschaftsmittelschule (HMS/WMS) Aufgrund der neuen Bildungsverordnung können die Kurse der Branche Bank nicht mehr an die Branche Dienstleistung und Administration (DA) angerechnet werden. Ab August 2026 müssen auch die Kurse der Brache DA besucht sowie das Qualifikationsverfahren der Branche DA absolviert werden. Detaillierte Informationen finden Sie im «Factsheet zur Integration der HMS/WMS».
 

Erweiterte Zulassungsbedingungen
Die Zulassungsbedingungen wurden im neuen Rahmenlehrplan erweitert. Damit steht der Ausbildungsgang BEM ab 2026 einer breiteren Zielgruppe zur Verfügung. Neu können nicht nur Absolventinnen und Absolventen einer HMS/WMS oder Vollzeit-Mittelschule, sondern zusätzlich noch folgende Personen den BEM absolvieren:

  • Personen mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis Kauffrau/Kaufmann, welche dieses mit Berufsmaturität in einer anderen Branche als Branche Bank erworben haben
  • Personen, welche eine Fachmaturität erfolgreich abgeschlossen haben

Dies schafft Chancen für motivierte Talente und unterstützt Banken dabei, weiterhin spannende Ausbildungsplätze anzubieten – auch im Hinblick auf die veränderten Rahmenbedingungen für Absolvierende einer HMW/WMS. Detaillierte Informationen finden Sie im Rahmenlehrplan BEM unter Kapitel 5 oder im Factsheet.
 

Neuer Name
Mit der Anpassung der Zulassungsbedingungen steht der BEM nicht mehr nur «Mittelschulabsolventen» zur Verfügung. Der neue Namen «BEM – Bankeinstieg nach Matura» trägt diesem Umstand Rechnung und adressiert gleichzeitig den Wunsch, den Namen beibehalten zu können.
 

Handlungskompetenzen statt Leistungsziele
Die Umstellung von Leistungszielen auf Handlungskompetenzen wurde bereits 2023 in der kaufmännischen Grundbildung (3-jährige Lehre) durchgeführt. Was in der kaufmännischen Lehre bereits realisiert wurde, wird nun auch im BEM umgesetzt. Personen, die den BEM absolvieren, verfügen bereits über eine Matura. Daher müssen sie nicht alle 23 Handlungskompetenzen aus der kaufmännischen Lehre entwickeln. Im BEM liegt der Fokus auf den bankfachlichen Handlungskompetenzen. Detaillierte Informationen finden Sie im Handlungskompetenzkatalog BEM.
 

Anpassung des Qualifikationsverfahrens
Die Qualifikationselemente werden ähnlich wie in der kaufmännischen Lehre angepasst. Die Arbeits- und Lernsituation wird durch den Betrieblichen Kompetenznachweis ersetzt und neu gibt es vier schriftliche Prüfungen verteilt über die ganze Ausbildung. Die mündliche Abschlussprüfung bleibt bestehen. Detaillierte Informationen finden Sie im Rahmenlehrplan BEM in Kapitel 6.

Q&A

In der folgenden Rubrik werden die häufigsten Fragen zum neuen BEM kurz beantwortet.

1. Wieso wird das Ausbildungsprogramm umbenannt?

Mit dem neuen Rahmenlehrplan werden nicht mehr nur Mittelschulabsolventen angesprochen. Der neue Name «BEM – Bankeinstieg nach Matura» deckt die neue Zielgruppe (siehe Frage 2) ab und die Abkürzung «BEM» kann beibehalten bleiben.

2. Welche Personen können das neue BEM absolvieren?
  • Personen, welche eine Vollzeit-Mittelschule (kantonal oder eidgenössisch anerkannt) erfolgreich abgeschlossen haben
  • Personen mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis Kauffrau/Kaufmann, welche dieses via HMS/WMS mit Berufsmaturität in einer anderen Branche erworben haben
  • Personen mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis Kauffrau/Kaufmann, welche dieses mit Berufsmaturität in einer anderen Branche als Branche Bank erworben haben
  • Personen, welche eine Fachmaturität erfolgreich abgeschlossen haben
  • Personen, welche an einer HMS/WMS drei Jahre absolviert haben und ein Langzeitpraktikum für die Branche Dienstleistung und Administration absolvieren müssen
  • Personen mit einem Abschluss aus dem nicht Schweizer Bildungssystem, der den oben genannten Abschlüssen äquivalent ist
3. Wieso gelten die Änderungen erst ab 2026 bzw. wieso wurden die Änderungen nötig?

Der Bildungsgang BEM steht auch Personen aus einer HMS/WMS zur Verfügung. Personen, die im Jahr 2023 eine HMS/WMS gestartet haben, sind von der KV-Reform 2023 betroffen. Das heisst, es gibt Änderungen in ihrer Ausbildung, die auch das Langzeitpraktikum betreffen. Diese Personen starten das Langzeitpraktikum im Jahr 2026. Weitere Informationen zu den Änderungen für Absolvierenden der HMS/WMS finden Sie unter Frage 6.

4. Ab wann gilt der neue Rahmenlehrplan BEM und für wen gilt er?

Der neue Rahmenlehrplan BEM tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Personen, die vor 2026 den Bildungsgang BEM begonnen haben, absolvieren die Ausbildung noch nach dem bisherigen Rahmenlehrplan BEM.

5. Wie unterschiedet sich das neue Qualifikationsverfahren vom bisherigen?

Folgende Tabelle stellt die Qualifikationselemente bis 2025 und neu ab 2026 gegenüber:

Wie bisher wird jedes Qualifikationselement zu je einem Drittel gewichtet. Weitere Details finden Sie im Rahmenlehrplan unter Kapitel 6.

6. Von welchen zusätzlichen Änderungen sind Personen aus einer HMS/WMS betroffen?

Nach der dreijährigen schulischen Ausbildung in einer HMS/WMS muss ein Langzeitpraktikum absolviert werden. Dies kann weiterhin in einer Bank stattfinden. Allerdings müssen neu auch die Inhalte der Branche Dienstleistung und Administration vermittelt werden. Informationen über die Gründe und was es dabei als Bank zu beachten gilt, finden Sie in unserem «Factsheet zur Integration der HMS/WMS»

Banken, die weiterhin Absolventinnen und Absolventen einer HMS/WMS ausbilden möchten, müssen sich mit den kantonalen Kurskommissionen der IGKG Schweiz abstimmen. Aus diesem Grund werden tendenziell kantonal ausgerichtete Banken Personen aus einer HMS/WMS ausbilden. National ausgerichtete Banken werden sich primär auf die weiteren Zielgruppen fokussieren.

7. Warum wird von Leistungszielen auf Handlungskompetenzen umgestellt?

Heute werden die Methoden-, Sozial-, Selbst und Fachkompetenz im Betrieb gefördert und in einer Arbeits- und Lernsituation (ALS) mittels Leistungszielen geprüft. Diese Kompetenzen werden neu in der Handlungskompetenz zusammengefasst. Handlungskompetenz geht über reines Fachwissen hinaus – sie verlangt zusätzlich die Anwendung in der Praxis. Das Fachwissen bildet für die Handlungskompetenz die Basis. Es reicht aber nicht mehr, Fachwissen nur zu erlernen, es muss auch angewendet werden können. Damit erfolgt im Ausbildungsgang BEM der gleiche Wechsel, der bereits 2023 in der kaufmännischen Grundbildung vollzogen wurde. Handlungskompetent ist, wer berufliche Aufgaben und Tätigkeiten eigeninitiativ, zielorientiert, fachgerecht sowie flexibel ausführt.

Bevorstehende Webinare

Erfahren Sie in unseren Webinaren, welche Anpassungen im BEM-Programm auf Ihre Bank zukommen und wie Sie sich optimal darauf vorbereiten können. Wir geben einen kompakten Überblick über die wichtigsten Änderungen und den aktuellen Stand der Umsetzung.

  • Donnerstag, 26. Juni 2025 von 11:00 - 12:00 Uhr auf Französisch – zur Anmeldung
  • Montag, 30. Juni 2025 von 11:00 - 12:00 Uhr auf Deutsch – zur Anmeldung
  • Donnerstag, 10. Juli 2025 von 11:00 - 12:00 Uhr auf Deutsch – zur Anmeldung

Weitere Publikationen zum neuen BEM

Expertinnen und Experten

Dominique Steiner
Leiter Bildung & Academy
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Rafael Giobbi
Leiter Berufsbildung
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