Geldwäschereibekämpfung
Die Schweiz hat eine strenge Regulierung zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung etabliert. Sie setzt die internationalen Standards der Financial Action Task Force (FATF) und des Global Forum konsequent um und arbeitet aktiv in diesen internationalen Gremien mit.
Das Geldwäscherei-Dispositiv der Schweiz wird stetig erweitert und aktualisiert und umfasst heute nebst Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches (Art. 305bis und 305ter StGB) auch das Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (GwG), die Verordnung über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschereiverordnung, GwV) sowie eine Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) über die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor (Geldwäschereiverordnung-FINMA, GwV-FINMA), zahlreiche für die Banken relevante Rundschreiben der FINMA, sowie die von der Schweizerischen Bankiervereinigung verfasste Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB).
Die Schweiz setzt ausserdem die 40 Empfehlungen zur Geldwäschereibekämpfung und Terrorismusfinanzierung der Financial Action Task Force (FATF) um und wird regelmässig in sogenannten Länderprüfungen auf deren Einhaltung überprüft.
Die VSB legt seit 1977 die Pflichten der Banken bei der Identifikation des Vertragspartners sowie der Feststellung des Wirtschaftlich Berechtigten fest. Sie verbietet zudem die aktive Beihilfe zur Kapitalflucht und Steuerhinterziehung. Die VSB stellt einen der Hauptpfeiler der Geldwäschereibekämpfung dar.
Die materiellen Bestimmungen der VSB (Art. 1-57 VSB) haben aufgrund eines Verweises in Art. 35 GwV-FINMA Verordnungscharakter und gelten damit für sämtliche Finanzintermediäre im Sinne von Art. 2 Abs. 2 lit. a-d GwG (Art. 3 Abs. 1 GwV-FINMA). Die Verfahrensbestimmungen ab Art. 58 VSB 20 stellen hingegen freie Selbstregulierung, in Form eines Vertrags zwischen der SBVg und ihren Mitgliedern bzw. weiteren Banken in der Schweiz, dar. Sowohl die VSB als auch der dazugehörige Kommentar der SBVg werden periodisch revidiert. Aktuell finden die Revisionsarbeiten zur VSB 20 und zum dazugehörigen Kommentar der SBVg statt. Aufgrund der Abhängigkeit (insbesondere der einheitlichen Begrifflichkeit des wirtschaftlich Berechtigten) zum laufenden Gesetzesprojekt zur Erhöhung der Transparenz bei juristischen Personen (TJPG) werden die revidierte VSB und der Kommentar deshalb frühestens ab dem 1. Januar 2027 verfügbar sein.
Die bankengesetzlichen Revisionsstellen sind von den Banken und der FINMA beauftragt, die Einhaltung der Vereinbarung durch die Banken zu überprüfen. Spezielle Untersuchungsbeauftragte und eine Aufsichtskommission VSB beurteilen potenzielle Verstösse gegen die Vereinbarung. Im Falle der Verletzung der VSB kann der fehlbaren Bank eine Konventionalstrafe von bis zu CHF 10 Mio. auferlegt werden. Dieses Sanktionensystem besteht parallel zum Enforcement durch die FINMA.
Die Financial Action Task Force (FATF) ist ein internationales Expertengremium mit Sitz in Paris, welches die weltweit gültigen Standards zur Bekämpfung von Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierungfestlegt. Sie wurde 1989 von den G-7-Staaten gegründet und umfasst heute 40 Mitglieder, darunter die Schweiz. Die FATF gibt 40 Empfehlungen zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung ab.
Zur Überprüfung der Umsetzung ihrer Empfehlungen in den verschiedenen Mitgliedstaaten führt die FATF regelmässig sogenannte Länderprüfungen durch.
Die vierte FATF-Länderprüfung der Schweiz fand 2016 statt und bescheinigte insgesamt gute Ergebnisse. Die FATF anerkennt die Qualität des schweizerischen Dispositivs zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung und bewertete 31 der 40 Empfehlungen als «konform» oder «weitgehend konform». Die nächste umfassende Länderprüfung der Schweiz ist für 2027/2028 geplant.
Um unter anderem internationalen Entwicklungen und den neusten Risikoeinschätzungen der Financial Action Task Force (FATF) Rechnung zu tragen, wird die Schweizer Geldwäschereigesetzgebung laufend revidiert.
Vergangene Revision
Die jüngste Revision des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (GwG) wurde durch das Parlament im März 2021 verabschiedet und per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Das revidierte GwG beinhaltet insbesondere folgende neuen Pflichten:
- Verifizierung der Angaben zur wirtschaftlich berechtigten Person
- Regelmässige Aktualisierung der Kundenangaben
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) eröffnete am 30. August 2023 das Vernehmlassungsverfahren zum Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) . Die SBVg reichte eine Stellungnahme dazu ein und begrüsst das Vorgehen des Bundes, mit dem TJPG das schweizerische Dispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei im Einklang mit den internationalen Vorgaben zu verstärken. Kern dieser Vorlage zur Weiterentwicklung der Geldwäschereibekämpfung bildet ein zentrales Register zur Erfassung von wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen. Zudem stehen Anpassungen im GwG im Fokus.
Am 22. Mai 2024 übermittelte der Bundesrat seine Botschaft zum TJPG an das Parlament. Die Rechtskommission des Ständerats entschied im Sommer 2024 die Vorlage in zwei separate Entwürfe aufzuteilen:
- Entwurf 1: Einführung des Transparenzregisters
- Entwurf 2: Neue geldwäschereirechtliche Sorgfaltspflichten für bestimmte Beratungstätigkeiten
Die Parlamentsberatungen sind derzeit im Gange.
Sekretariat
Dominik Eichenberger
Rechtsanwalt
Bahnhofplatz 5
Postfach
3001 Bern
Telefon: +41 (0) 31 326 50 00
E-Mail: vsb (at) fslaw.ch
Othmar Strasser
Präsident, Rechtsanwalt, ehem. General Counsel ZKB (1992-2016), Richter Handelsgericht ZH, Au
Tamara Erez
Mitglied, Rechtsanwältin, Centro Studi Villa Negroni, Vezia
Sylvain Matthey
Mitglied, Rechtsanwalt, unabhängiger Verwaltungsrat und Berater, ehem. Leiter der Abteilung Recht und Compliance bei Pictet, Lombard Odier und Banque Syz, Thônex
Marcel Schmocker
Mitglied, Fürsprecher, LL.M., ehem. Managing Director und Senior Advisor General Counsel Division, Credit Suisse AG, Muri
Martin Zuan
Mitglied, MLaw, Inhaber und Partner Bankersforum, ehem. Direktor PwC, Meilen
Jean-Baptiste Zufferey
Mitglied, Rechtsanwalt, LL.M., Prof. für Verwaltungsrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Freiburg, Givisiez
Dominik Eichenberger
Sekretär, Rechtsanwalt, Friedli & Schnidrig Rechtsanwälte, Bern
Arun Chandasekharan
stv. Sekretär, Rechtsanwalt, Des Gouttes & Associés, Genève
Nadine Balkanyi-Nordmann
Untersuchungsbeauftragte, Rechtsanwältin, Lexperience, Legal & Compliance, Services, Zürich
Frédérique Bensahel
Untersuchungsbeauftragte, Rechtsanwältin, FBT Avocats, Genf
Daniele Calvarese
Untersuchungsbeauftragter, Avvocato, CSNLAW, Lugano
Morys Cavadini
Untersuchungsbeauftragter, Avvocato, BMA Brunoni Mottis & Associati Studio Legale SA, Lugano
Marquard Christen
Untersuchungsbeauftragter, Rechtsanwalt, CMS von Erlach Poncet AG, Zürich
Christian Lüscher
Untersuchungsbeauftragter, Rechtsanwalt, Lüscher Bischoff Rechtsanwälte, Zürich
Patrick Mouttet
Untersuchungsbeauftragter, Rechtsanwalt, Athena Avocats, Genf
Links & Dokumente
Leading Cases der Aufsichtskommission VSB 2. Halbjahr 2023 (1. Juli bis 31. Dezember 2023)
Leading Cases der Aufsichtskommission VSB 1. Halbjahr 2023 (1. Januar bis 30. Juni 2023)
Leading Cases der Aufsichtskommission VSB 2. Halbjahr 2022 (1. Juli bis 31. Dezember 2022)
Leading Cases der Aufsichtskommission VSB 1. Halbjahr 2022 (1. Januar bis 30. Juni 2022)
Leading Cases der Aufsichtskommission VSB 2. Halbjahr 2021 (1. Juli bis 31. Dezember 2021)
Leading Cases der Aufsichtskommission VSB 1. Halbjahr 2021 (1. Januar bis 30. Juni 2021)
Leading Cases der Aufsichtskommission VSB 2. Halbjahr 2020 (1. Juli bis 31. Dezember 2020)