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29.11.2019

Kleinbankenregime erfolgreich beschlossen und Selbstregulierung gestärkt

Die Entscheide des Bundesrates und der FINMA zur Selbstregulierung bei Renditeliegenschaften und zum Kleinbankenregime zeigen: Der Dialog zwischen Branche und Behörden führt zu überzeugenden Lösungen.

Der Bundesrat beziehungsweise die FINMA haben am Mittwoch über ihre Entscheide betreffend des neuen Kleinbankenregimes und über die Regulierung des Hypothekarmarkts informiert. Sie haben angekündigt, dass besonders liquide und gut kapitalisierte Kleinbanken von bestimmten aufsichtsrechtlichen Vorschriften befreit werden können. Diese Institute werden von quantitativen und qualitativen Anforderungen entlastet, beispielsweise indem sie von der Berechnung risikogewichteter Aktiven befreit werden. Dieser Schritt erfolgt unter dem sogenannten «Kleinbankenregime», in dessen Ausgestaltung die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) aktiv involviert war und ist. Zusätzlich hat der Bundesrat informiert, dass er die Anpassungen der Selbstregulierung der SBVg als wirksam und zielführend erachtet und deshalb darauf verzichtet, die Eigenmittelanforderungen der Banken für Finanzierungen von Wohnrenditeliegenschaften zu erhöhen.

Die SBVg nimmt diese Entscheide mit Befriedigung zur Kenntnis. Insbesondere sind die Kriterien für den Eintritt in das neue Kleinbankenregime mit Augenmass definiert worden. Insgesamt liegt damit ein ausgewogenes Paket vor, das für «besonders sichere» Kleinbanken substantielle regulatorische Entlastungen ermöglicht. Die konstruktive Zusammenarbeit zwischen der SBVg und den Behörden (SIF, FINMA und SNB) über die letzten Monate hat sich gelohnt. Die Beteiligung der qualifizierenden Kleinbanken am neuen Regime ab Anfang des nächsten Jahres wird sodann Rückschlüsse auf die Attraktivität des Gesamtpakets erlauben. Das neue Kleinbankenregime ist ein erfreuliches Beispiel für die aus SBVg-Sicht nötige Proportionalität in der Bankenregulierung.

Der Verzicht auf die Verschärfung der Eigenmittelverordnung (ERV) ist ebenfalls ein Erfolg und beweist die Leistungsfähigkeit der SBVg-Selbstregulierung. Bereits im August hatte die FINMA die entsprechenden Anpassungen als aufsichtsrechtlichen Mindeststandard anerkannt. Mit seinem Entscheid gibt der Bundesrat der angepassten Selbstregulierung der SBVg den Vorzug und begründet dies mit deren höherer Wirksamkeit. Die neue Selbstregulierung tritt per Anfang 2020 in Kraft. Zusammenfassend konnte in einem intensiven Dialog zwischen Branche und Behörden eine Lösung gefunden werden, welche zur erwünschten Stabilisierung des Marktes für Wohnrenditeliegenschaften beitragen wird.

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