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25.03.2021

Noch viele Fragezeichen zu OECD-Digitalsteuer

Die OECD hat sich zum Ziel gesetzt, die steuerlichen. Herausforderungen der Digitalisierung anzugehen. Die enormen Kosten für die Bewältigung der COVID-Krise verstärken den Druck zusätzlich, für die Staaten neue Einnahmen zu generieren. Der Ausgang des Projekts ist noch offen wie auch die effektiven Auswirkungen auf die Schweiz und den Bankenplatz.

Der Leitspruch der OECD lautet «better policies for better lives» und ist damit so ambitioniert wie vage. Es erstaunt darum auch nicht, dass bei der OECD in Paris an den ganz grossen Projekten geschraubt wird. Aktuell verfolgt die OECD unter anderem das Ziel, die «steuerlichen Herausforderungen der digitalisierten Wirtschaft» anzupacken.

Der Titel dieses OECD-Projekts ist jedoch irreführend, da die Digitalunternehmen nicht im Vordergrund stehen. Stattdessen strebt die OECD den Totalumbau des geltenden internationalen Unternehmenssteuersystems an. Dass dem in die Jahre gekommenen internationalen Unternehmenssteuersystem eine Modernisierung guttun würde, ist unumstritten, hat sich doch die Weltwirtschaft durch die Globalisierung und den technologischen Wandel stark verändert. Zur konkreten Stossrichtung des Projekts gibt es allerdings sehr unterschiedliche Vorstellungen. 

Neue Einnahmequellen für die Krisenbewältigung

Für die bei der OECD tonangebenden Staaten hat die Erschliessung neuer Einnahmequellen absolute Priorität. Diese politische Vorgabe hat sich in ihrer Dringlichkeit stark akzentuiert durch die globale Corona-Pandemie und die enormen Kosten, die für die Krisenbewältigung aufgewendet werden. Die Forderung, internationale Konzerne stärker zu besteuern, erscheint darum politisch opportun, zumal einige von ihnen die Krise bisher sehr gut gemeistert haben. Im gleichen Licht sind die Anstrengungen der EU zu sehen, die gemäss jüngsten Vorschlägen unter dem Titel «Digital Levy» an der Einführung zusätzlicher Steuern arbeitet.

Auf Stufe OECD wird einerseits eine partielle Umverteilung von Gewinnsteuern von den Produktionsländern in die Absatzmärkte (Säule 1) vorgeschlagen und andererseits die Einführung eines globalen Mindeststeuersatzes für Unternehmensgewinne (Säule 2). Die zur Diskussion stehenden Vorschläge sind trotz jahrelanger Arbeit noch sehr allgemein gehalten und beinhalten nach wie vor keine konkreten Zahlen, beispielsweise bezüglich des Mindeststeuersatzes oder des effektiven Grads der Umverteilung. Diese entscheidenden Grössen sollen erst zu einem späteren Zeitpunkt politisch festgelegt werden.

Ziel der OECD ist es, dass die beiden Säulen am G20-Gipfel Ende Oktober 2021 in Rom abgesegnet werden. Dieser Zeitplan ist äusserst ambitioniert, nicht nur auf Grund der Komplexität des Unterfangens, sondern insbesondere auch, weil die grossen Wirtschaftsmächte zum Teil noch fundamental verschiedene Positionen vertreten.

Banken nicht im Fokus des OECD-Projekts

Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung des OECD-Projekts droht dem Wirtschaftsstandort Schweiz und den hier ansässigen Unternehmen Ungemach. Erfreulicherweise sind die Banken gemäss den aktuellen Vorschlägen der OECD für einmal nicht im Fokus der OECD-Pläne. Stattdessen sollen sie zusammen mit bestimmten anderen Branchen von Säule 1 ausgenommen werden. Die Ausnahme für die Banken wird richtigerweise mit dem hohen Regulierungsgrad des Sektors begründet, namentlich der Banklizenz und der aus ihr resultierenden Ortsgebundenheit. Sollten die Pläne zu Säule 1 weiter vorangetrieben werden, muss der genaue Anwendungsbereich dieser Ausnahme inklusive griffiger Abgrenzungskriterien bestimmt werden.

Eine globale Mindestbesteuerung gemäss Säule 2 würde hingegen alle international tätigen Unternehmen ab einer gewissen Grösse treffen, auch einige Schweizer Banken. Die mit Säule 2 beabsichtigte Einschränkung des internationalen Steuerwettbewerbs durch die Hochsteuerländer schadet vor allem Exportländern wie der Schweiz. In der weiteren Ausgestaltung von Säule 2 wird es folglich darum gehen, dass die Wirtschaft geschlossen zentrale Grundprinzipien wie Operationalisierbarkeit und Rechtssicherheit hochhält. Gleichzeitig gilt es, die Standortattraktivität der Schweiz in einem sich wandelnden Wettbewerbsumfeld mit geeigneten Abfederungsmassnahmen aufrechtzuerhalten.

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