Medienmitteilungen
07.04.2016

Überwältigende Mehrheit der Vermögensverwaltungsbranche unterstützt schlankes FIDLEG/FINIG

Basel07. April 2016  Die überwältigende Mehrheit der schweizerischen Vermögensverwaltungsbranche unterstützt ein schlankes FIDLEG/FINIG. Die Wirtschaftskommission des Ständerates nimmt nächste Woche die Detailberatung auf. Die Vorlage stärkt Rechtssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Ruf des Finanzplatzes, indem sie die bestehenden Regeln zusammenfasst, die Bedingungen für Anbieter gleicher Produkte vereinheitlicht und den Anlegerschutz modernisiert. Die Unternehmen, die den unterzeichnenden Verbänden angeschlossen sind, erbringen rund 95 Prozent der volkswirtschaftlichen Wertschöpfung in diesem Bereich.

Das FIDLEG regelt die Voraussetzungen für das Erbringen von Finanzdienstleistungen und das Anbieten von Finanzinstrumenten. Das FINIG sieht eine nach Tätigkeit abgestufte und differenzierte Aufsichtsregelung für bewilligungspflichtige Finanzinstitute vor. Ziel der Vorlage ist neben der Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen im Inland („Level Playing Field“) und der Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes eine Verbesserung des Kundenschutzes.


Eine gesetzliche Regulierung am "Point of Sale" für alle Produkte und Finanzdienstleistungen vereinfacht für den Kunden die Vergleichbarkeit und Transparenz der Produkte unterschiedlicher Finanzdienstleister. Zudem schafft sie für diese Anbieter gleiche Bedingungen unabhängig von ihrem Aufsichtsstatus („gleiche Regeln für das Angebot gleicher Produkte und Dienstleistungen“).


Im Rahmen der Vernehmlassung haben wir dafür gekämpft, dass die Vorlage massiv abgespeckt wird. Insbesondere haben wir gefordert, dass die Schweizer Anforderungen an die Finanzdienstleister und -produkte nicht höher ausfallen, als dies international der Fall ist (kein „Swiss Finish“). Mit der aktuellen Vorlage wurde diesem Anliegen zu weiten Teilen Rechnung getragen, sie schiesst allerdings noch immer über das Ziel hinaus. Diese Punkte sollten vom Parlament auf der Basis der vorliegenden Gesetzesentwürfe und des Zusatzberichts des Eidg. Finanzdepartementes gezielt angepasst werden. Eine - auch teilweise - Rückweisung der Vorlage wäre äusserst kontraproduktiv, weil sie zu einer zeitlichen Verzögerung mit schädlichen Folgen für den Wirtschaftsstandort Schweiz führen würde.

Schaffen von Rechtssicherheit durch Zusammenfassung bestehender Regeln
 

Die Regelungen zum Kundenschutz im Finanzdienstleistungsbereich sind heute stark fragmentiert. Sie ergeben sich einerseits aus dem allgemeinen Auftragsrecht, spezialgesetzlichen Erlassen und der Selbstregulierung; häufig aber auch aus der Behörden- und Gerichtspraxis oder aus der Auslegung durch die Lehre. Dies führt mitunter zu Rechtsunsicherheit für Finanzdienstleister und ihre Kunden. Mit dem FIDLEG wird bereits heute geltendes Recht systematisch überführt.

Exportfähigkeit von Schweizer Finanzdienstleistungen und Finanzprodukten zentral
 

Als kleine, offene Volkswirtschaft ist die Schweiz darauf angewiesen, dass hiesige Finanzunternehmen ihre Produkte und Dienstleistungen auch im Ausland anbieten können. FIDLEG und FINIG sind hierfür wichtige Voraussetzung.

Der globale Markt bietet für den Schweizer Finanzplatz und dessen starke Infrastruktur grosses Potenzial. Grundvoraussetzung der Exportfähigkeit von Schweizer Finanzdienstleistungen und -produkten ist, dass sich das Schweizer Finanzmarktrecht im Einklang mit internationalen Standards befindet, namentlich mit jenen der IOSCO oder OECD. Zu diesen zentralen Standards gehört neben angemessenen Verhaltensregeln (FIDLEG) auch eine international anerkannte, prudentielle Aufsicht über alle Vermögensverwalter (FINIG). Wer exportieren will, muss die internationalen Spielregeln einhalten - FIDLEG und FINIG tragen dazu bei. Eine Modernisierung der Aufsicht ist eine zentrale Voraussetzung, damit auch die unabhängigen Vermögensverwalter weiterhin ausländische Kunden betreuen können.

Keine Spaltung der Vorlage, FIDLEG und FINIG gehören zwingend zusammen

Eine Rückweisung von FINIG würde die prudentielle Aufsicht der unabhängigen Vermögensverwalter um Jahre verzögern. Gerade diese Aufsicht ist jedoch ein zentraler Aspekt der internationalen Standards. Eine Nichteinhaltung hätte für die Exportfähigkeit Schweizer Finanzprodukte und -dienstleistungen und damit für den gesamten Finanzplatz einschneidende Konsequenzen. Zudem bestünde das Risiko, dass Schweizer Finanzdienstleistern zwar die Regeln des FIDLEG auferlegt würden, die Einhaltung dieser Regeln allerdings nicht bei allen Finanzdienstleistern durch eine Aufsicht sichergestellt würde. Aus diesen Gründen brauchen wir gleichzeitig beide Gesetze, das FILDEG und das FINIG, diese gehören zusammen. Die nötigen Korrekturen sind im parlamentarischen Verfahren vorzunehmen.

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