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01.10.2020

Zukunftsweisende Entscheidungen vor dem Volk

Die Schweizer Stimmbevölkerung lieferte Ende September ein klares Verdikt in Sachen Beziehungen zur Europäischen Union und öffnet so den Weg für eine Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen. Bereits Ende November stehen die nächsten wichtigen Entscheide an.

Gleich fünf Vorlagen unterbreitete der Bundesart dem Stimmvolk am 27. September als Folge der Absage des Abstimmungssonntags während der Corona-Krise. Den Finanzplatz interessierte dabei besonders die Meinung der Bevölkerung zur sogenannten Kündigungsinitiative der SVP. Die deutliche Ablehnung der Initiative ist für die SBVg eine zukunftsweisende Botschaft. Mit diesem klaren Votum sind auch die Weichen gestellt, in Sachen institutionellem Rahmenabkommen (InstA) weiterzukommen. Die Finanzbranche stellt sich klar hinter den Abschluss eines InstA, damit der Marktzugang von Banken in diesen wichtigen Absatzmarkt weiterentwickelt und ausgebaut werden kann.

Wichtige Weichenstellung auch im November

Bereits in zwei Monaten müssen Herr und Frau Schweizer erneut ihre Meinung zu wichtigen Abstimmungsvorlagen kundtun. Zur Debatte stehen zwei Initiativen, die auch den Finanzplatz betreffen und bei einer Annahme gewichtige Auswirkungen zeitigen würden. Die beiden Vorlagen werden von den eidgenössischen Räten sowie vom Bundesrat abgelehnt. Während die Initiative der GSoA und der Jungen Grünen sehr deutlich und ohne Gegenvorschlag an die Urne gebracht wird, schaut die sogenannte Konzernverantwortungsinitiative (KOVI) nicht nur auf eine lange Debatte zurück, sondern gelangt zusammen mit einem indirekten Gegenvorschlag vors Volk. Lehnt die Stimmbevölkerung die Initiative ab, treten somit die beschlossenen Anpassungen des Gesetzes trotzdem in Kraft und sorgen für eine Verbesserung in Sachen Corporate Social Responsibility (CSR) für Schweizer Unternehmen.

Die magische Schwelle 

Einerseits stimmt die Schweiz über die Volksinitiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten» (GSoA-Initiative) ab. Dieses Begehren will Pensionskassen, aber auch staatlichen Institutionen wie der AHV, der SUVA und der SNB verbieten, sich finanziell an Unternehmen zu beteiligen oder ihnen Darlehen zu gewähren, wenn sie mehr als 5% ihres Jahresumsatzes mit der Produktion von sogenanntem «Kriegsmaterial» erwirtschaften. Sowohl der Bundesrat, wie auch National- und Ständerat lehnen die Initiative klar und ohne Gegenvorschlag ab. So unterstützenswert die Idee der Initiative auch klingen mag, kann die Initiative ihr Ziel weder erreichen, noch sorgt sie für eine sicherere und friedlichere Welt. Dafür belastet sie hiesige KMU, die Altersvorsorge und die Finanzbranche übermässig. Bereits heute gelten klare Regeln, welche Kriegsmaterialien nicht finanziert werden dürfen, dazu gehören chemische und atomare Waffen und Streumunition. Auch gibt es zahlreiche Anlagevehikel, die weiterführend Unternehmen ausschliessen, die Material produzieren, das primär dem Kriegswerk dient. Jedoch zielt die Initiative nicht darauf ab, diese Anlageprodukte zu stärken, sondern sie greift inländische KMU und unsere Altersvorsorge an. Nicht nur generiert die Initiative ein Bürokratiemonster, sondern sie gefährdet auch Unternehmen, die sogenannte Dual Use-Güter produzieren. Ein Unternehmen, das Komponenten für Funkgeräte herstellt, müsste künftig nachweisen, dass diese Komponenten nicht in Geräten eingebaut werden, die in Kriegseinsätzen verwendet werden.

Aber auch die sowieso schon angeschlagene Altersvorsorge müsste bei einer Annahme der Initiative leiden. Die gewählte Limite von volatil 5% des Jahresumsatzes führt dazu, dass (mindestens) jährlich jedes Unternehmen überprüft werden müsste, um verifizieren zu können, dass Investitionen darin noch zulässig sind. Sollte ein Unternehmen die Limite überschreiten, müssten Desinvestitionen getätigt werden, was das langfristige Anlegen unserer Altersvorsorgegelder schlicht verunmöglichen würde. Diesen Angriff auf die inländischen KMU, die Altersvorsorge und schlussendlich unsere eigenen Renten lehnt die Finanzbranche klar ab.

Ein langer Prozess kommt zu einem Ende

Auch über die Initiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen» (KOVI) muss das Schweizer Stimmvolk entscheiden. Während der ablehnende Entscheid des Parlaments gegen die GSoA-Initiative in jeweils nur einer Ratsdebatte fiel, durchlief die KOVI mehrere Sessionen, bevor sich die beiden Kammern auf einen indirekten Gegenvorschlag einigen konnten. Dieser adressierte gemäss Initianten ihre Anliegen zu wenig umfassend, so dass sie ihr Anliegen nicht zurückzogen, sondern eine Abstimmung darüber verlangen.

Auch die KOVI unterbreitet den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern ein berechtigtes Anliegen. Jedoch werden aus Sicht der Wirtschaft die falschen Mittel gewählt, um das Anliegen umzusetzen. Die Initiative nimmt Unternehmen innerhalb ihrer gesamten Lieferkette für Menschenrechte und internationale Umweltstandards in die Verantwortung. Was gegen Grossunternehmen gemeint ist, nimmt aber auch KMU in der Schweiz in den Sog. Auch sie müssten bis ins letzte Glied ihrer Lieferketten sicherstellen, dass Schweizer Standards gelten. Somit müsste beispielsweise eine Baufirma, die Solarpanels installiert, sicherstellen können, dass der chinesische Produzent in seinen Firmen Gewerkschaften zulässt. Eine übermässige und schlussendlich nicht zielführende Bürokratie und Einschränkung der hiesigen Wirtschaft mit der im Anschluss drohenden Klageflut gegen Schweizer Unternehmen, wenn irgendwo ein Menschenrecht verletzt wird und sich die Schweizer Firma nicht genügend dagegen wehrte.

Der indirekte Gegenvorschlag des Parlaments nimmt die zentralen Anliegen der Initianten auf und verpflichtet die Unternehmen zu mehr Transparenz und Verantwortung im Umgang mit ihren Lieferketten. Damit trägt der indirekte Gegenentwurf zu einer Verbesserung der sozialen Verantwortung von Unternehmen bei, ohne jedoch die Möglichkeiten für Klagen gegen KMU zu befeuern. Die Finanzbranche stellt sich klar hinter den indirekten Gegenvorschlag und lehnt die KOVI deutlich ab. Die Initiative wählt die falschen – und vor allem schädliche – Mittel und sorgt damit schlussendlich für das Gegenteil ihres Anliegens.

Kleines 1x1 der Staatskunde

Die Bundesversammlung kann zum Anliegen einer Volksinitiative in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs eine eigene Verfassungsvorlage ausarbeiten, die der Volksinitiative in der Abstimmung direkt gegenübergestellt wird. Die Stimmberechtigten können beiden Vorlagen zustimmen; bei der Stichfrage geben sie jeweils an, welcher Vorlage sie den Vorrang geben, falls beide angenommen werden. Erzielt in der Stichfrage jene eine Vorlage mehr Volks- und die andere mehr Standesstimmen, tritt jene Vorlage in Kraft, bei der prozentuale Anteil der Volksstimmen und der prozentuale Anteil der Standesstimmen in der Stichfrage die grössere Summe ergeben.

Anstelle eines direkten Gegenentwurfs kann das Parlament auch einen indirekten Gegenentwurf verabschieden. Ein solcher Erlassentwurf steht in einem engen Zusammenhang zur Volksinitiative, wird ihr aber nicht direkt gegenübergestellt. In der Regel handelt es sich dabei um ein Bundesgesetz.

Indirekte Gegenentwürfe sind in erster Linie von politischer Bedeutung: Eine Mehrheit der Bundesversammlung will damit aufzeigen, dass sie das Anliegen der Volksinitiative als zu weitgehend betrachtet, es aber zumindest teilweise aufgreifen und unterhalb der Verfassungsstufe umsetzen will. Ein indirekter Gegenentwurf im rechtlichen Sinn liegt vor, wenn

  • ein von einem Rat in der Gesamtabstimmung​ angenommener Erlassentwurf die Voraussetzung liefert, um die der Bundesversammlung gesetzte Frist für die Behandlung der Volksinitiative um ein Jahr zu verlängern;
  • ein von beiden Räten beschlossenes Gesetz dem Initiativkomitee erlaubt, die Volksinitiative bedingt, d. h. unter dem Vorbehalt zurückzuziehen, dass gegen das Gesetz kein Referendum ergriffen oder dass das Gesetz in der Referendumsabstimmung angenommen wird.
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