Meinungen
04.10.2022

Lieber Hans-Ulrich Bigler: Es lohnt sich, unsere Selbstregulierung im Detail zu lesen

Der Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbands hat wieder einmal die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) ins Visier genommen. Diesmal ärgert er sich darüber, dass die Banken mit ihren Kundinnen und Kunden über den Werterhalt und die Energieeffizienz von Liegenschaften sprechen. Eine Replik.
Beitrag vonJörg Gasser

Hans-Ulrich Bigler kommuniziert oft und gerne über die Medien. Es ginge und geht unter Wirtschaftsverbänden eigentlich auch anders. Gerade unter Partnern. Aber Hans-Ulrich Bigler bevorzugt offensichtlich lieber einen medialen Schlagabtausch.

Um was geht es eigentlich? Die Bankiervereinigung und ihre Mitglieder wollen eine möglichst hohe Qualität in der Kundenberatung, gerade auch, wenn es um Fragen rund um die Nachhaltigkeit geht. Denn Kundinnen und Kunden fragen immer häufiger nachhaltige Produkte und Finanzierungslösungen nach. Freie Selbstregulierungen sind dabei seit vielen Jahren ein bewährtes Instrument zur Qualitätssicherung und -stärkung in der Branche. So auch im vorliegenden Fall mit den im Sommer publizierten Richtlinien im Bereich «Sustainable Finance». Mit der neuen Selbstregulierung wird Nachhaltigkeit ein integraler Bestandteil in den Beratungsgesprächen der Banken mit den Kundinnen und Kunden.

Hans-Ulrich Bigler hat nun wohl Mühe damit, dass mit den Hypothekarnehmerinnen und -nehmern künftig die Themen Werterhalt und damit verbunden die Energieeffizienz einer Liegenschaft besprochen werden. Und wo genau liegt nun das Problem, wenn die Bank ihre Kreditnehmer beispielsweise über verfügbare Fördermittel informiert? Wir sehen hier keine Nachteile, sondern nur Vorteile für die Kundinnen und Kunden.

Es obliegt selbstverständlich auch in Zukunft den Kundinnen und Kunden, darüber zu entscheiden, ob sie nachhaltig sein wollen oder nicht. Es ist deshalb schlicht falsch, wenn Hans-Ulrich Bigler schreibt, KMUs müssten ihre Kredite neu für die Energieeffizienz ihrer Gebäude einsetzen. Die Bank ist beratend tätig, die Kundin und der Kunde entscheiden auch in Zukunft eigenständig.

Verfehlt ist auch der Schluss, dass die neuen Richtlinien zu einem Obligatorium des Gebäudeenergieausweises der Kantone (GEAK) führen. Unsere Richtlinien sagen gar nichts dazu. Ob der GEAK obligatorisch erklärt werden soll, ist von der Politik zu entscheiden.

Lieber Hans-Ulrich Bigler: Selbstverständlich stehen wir jederzeit für einen Austausch zur Verfügung. Wir geben gerne Auskunft zu unseren Richtlinien. Ganz ohne Schlagzeilen.

So funktionieren die neuen Selbstregulierungen

  • Anlageberatung und Vermögensverwaltung: Die neuen «Richtlinien für die Finanzdienstleister zum Einbezug von ESG-Präferenzen und ESG-Risiken bei der Anlageberatung und Vermögensverwaltung» sind rechtlich an das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) angelehnt. Kundinnen und Kunden werden künftig nach ihren ESG-Präferenzen (Environmental, Social and Governance, abgekürzt ESG) gefragt und die ihnen angebotenen Produkte und Dienstleistungen damit in Einklang gebracht. Zudem bestehen auch Informations-, Dokumentations- und Rechenschaftspflichten im Zusammenhang mit der Erhebung von ESG-Präferenzen. Die SBVg-Mitglieder sind im Weiteren verpflichtet, ESG-Themen in die Aus- und Weiterbildung ihrer Kundenberaterinnen und -berater zu integrieren. Indem sie Kundinnen und Kunden kompetent beraten und transparent über nachhaltige Anlagen informieren, leisten die Finanzdienstleister einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Greenwashing.
  • Immobilienfinanzierung: Die ebenfalls neuen «Richtlinien für Anbieter von Hypotheken zur Förderung der Energieeffizienz» sehen vor, dass Anbieter von Hypotheken in der Beratung zur Immobilienfinanzierung die langfristige Werterhaltung und somit auch die Energieeffizienz des zu finanzierenden Gebäudes mit Kundinnen und Kunden thematisieren. Dadurch sollen die Kundinnen und Kunden für die Bedeutung energetischer Sanierungen sensibilisiert werden. Im Vordergrund stehen vorerst Privatkundinnen und -kunden mit zu finanzierenden Einfamilien- und Ferienhäusern. Im Rahmen der Beratung zur Immobilienfinanzierung wird künftig der absehbare Erneuerungsbedarf einer Liegenschaft thematisiert werden müssen. Ebenso werden die Kundinnen und Kunden über verfügbare Fördermassnahmen für Gebäudesanierungen informiert und an unabhängige Fachstellen zwecks spezifischer Beratung verwiesen. Zudem verpflichten sich die Mitglieder zu einer regelmässigen Weiterbildung ihrer Kundenberaterinnen und Kundenberater zu den Themen langfristige Werterhaltung und Energieeffizienz von Immobilien.

Autoren

Jörg Gasser
Ehem. CEO