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06.05.2019

Für klare Kompetenzen und Prozesse in der Finanzmarktregulierung

Der Bundesrat hat am 1. Mai 2019 die Vernehmlassung zu einer neuen Verordnung zum Finanzmarktaufsichtsgesetz eröffnet. Im Kern geht es dabei um klare Kompetenzen und Prozesse bei der Finanzmarktregulierung. Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) begrüsst die Vernehmlassung der Verordnung, die die Motion Landolt umsetzt.

Bessere Regulierungsprozesse sind eine vom Verwaltungsrat der SBVg verabschiedete Priorität für 2019. Die SBVg sieht Handlungsbedarf und hat sich deshalb schon frühzeitig im Parlament für die Motion Landolt stark gemacht. Die Motion Landolt fordert zusammengefasst die Regelung der Zuständigkeiten der FINMA betreffend die Aufsicht und die Regulierung, die politische Steuerung und Kontrolle der FINMA – unter Wahrung ihrer Unabhängigkeit in der Aufsicht - und eine Regelung der Vertretung der Schweiz in den internationalen standardsetzenden Gremien.

Eine Klärung dieser Themen ist für die Branche von grosser Bedeutung. Für die SBVg stehen dabei die nachfolgenden Prinzipien im Vordergrund: Die Branche soll frühzeitig und dauerhaft in den Regulierungsprozess einbezogen werden. Das Legalitätsprinzip muss eingehalten werden. Regulierungsvorhaben sind zudem immer auch einer Kosten-Nutzen Analyse unterzogen werden. Gute Regulierung sollte ausserdem prinzipienbasiert und verhältnismässig sein und ihre Auswirkung auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit muss geprüft werden. Genauso wichtig ist für die SBVg schliesslich, dass die Unabhängigkeit der FINMA in der Aufsicht gewahrt bleibt.

Die SBVg begrüsst den bisherigen Austausch zwischen der Branche und den Behörden und wird sich entlang der obigen Punkte im Rahmen der Vernehmlassung einbringen.

Regulierung & Compliance

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