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27.03.2018

Regulierungstätigkeit der FINMA im Fokus

An der diesjährigen Jahresmedienkonferenz hat die FINMA zu ihrer Regulierungstätigkeit Stellung genommen. Aus Sicht der SBVg gibt es klaren Handlungsbedarf, der mit der Motion Landolt adressiert wird.

27.03.2018 - Die FINMA legte an ihrer Jahresmedienkonferenz unter anderem einen Fokus auf ihre Regulierungstätigkeit, die von verschiedenen Seiten in der Kritik steht. Auch die SBVg sieht im Bereich der Regulierungstätigkeit der FINMA Handlungsbedarf. Wir setzen dabei u.a. auf die laufenden parlamentarischen Arbeiten zur Verbesserung der Regulierungstätigkeit der FINMA, wie bspw. die Motion „Klare Verantwortlichkeiten zwischen Finanzmarktpolitik und Finanzmarktaufsicht“ von Nationalrat Martin Landolt. Diese fordert eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Verantwortlichkeiten zwischen Bundesrat und FINMA. Neben klaren Verantwortlichkeiten geht es bei der Motion im Weiteren um eine optimale Ausgestaltung der Rollen und Beziehung zwischen EFD und Finma zur bestmöglichen Erreichung der finanzmarktpolitischen Ziele, insbesondere auch in Bezug auf die Wahrnehmung der internationalen Vertretung und Zusammenarbeit.

Motion setzt am richtigen Punkt an

Der Bundesrat empfiehlt die Annahme der Motion und der Nationalrat hat den Vorstoss bereits angenommen, was die SBVg begrüsst. Der Bundesrat ortete in seiner Stellungnahme zur Motion Verbesserungspotenzial bei der Regulierung und der Koordination bei Arbeiten in internationalen Standardsetzungsgremien. Dabei gehe es aber, so der Bundesrat, nicht darum, die Unabhängigkeit der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht in ihrer Aufsichtstätigkeit in Frage zu stellen.

Nun ist der Ständerat am Zuge. Aus Sicht der SBVg setzt die Motion am richtigen Punkt an und adressiert den Handlungsbedarf zur Verbesserung der Regulierungspolitik. Für die SBVg ist insbesondere auch der frühzeitige und enge Einbezug der Branche in den Regulierungsprozess ein zentrales Anliegen. Darüber hinaus setzt sich die SBVg dezidiert dafür ein, dass bei der Umsetzung von internationalen Standards und Regulierungen in der Schweiz auf ein Swiss Finish verzichtet und der sich bietende regulatorische Spielraum im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit konsequent genutzt wird.

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