SBVg unterstützt die Revision der Einlagensicherung
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Die schweizerische Einlagensicherung basiert auf einer soliden Grundlage und hat sich in mehreren Anwendungsfällen bewährt. Gleichwohl anerkennt die SBVg den vom Bundesrat geltend gemachten Handlungsbedarf. In ihrer Stellungnahme zur Änderung des Bankengesetzes (BankG) unterstützt sie die vorgesehenen Stossrichtungen:
- Die Verkürzung der Frist für die Auszahlung an die Einlegerinnen und Einleger auf sieben Arbeitstage entspricht den internationalen Standards und wird das Vertrauen in das Finanzsystem zusätzlich stärken.
- Die vorgeschlagene Finanzierung der Einlagensicherung, welche zur Hälfte in Form einer Hinterlegung von Wertschriften oder Geld («Triparty Collateral Management», TCM) erfolgen soll, trägt zur weiteren Glaubwürdigkeit und Stabilität des Finanzsystems bei, indem die Gefahr prozyklischer Wirkungen reduziert wird.
- Die Erhöhung der Systemobergrenze der Einlagensicherung auf neu 1,6 Prozent der gesicherten Einlagen (mit einer zusätzlichen Untergrenze bei CHF 6 Milliarden) trägt der Entwicklung der Einlagen in den letzten Jahren Rechnung und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Optimierung des schweizerischen Einlegerschutzes.
Die Neuerungen sind mit erheblichen Anpassungen und Kostenfolgen für die Banken verbunden. Im Interesse einer weiteren Erhöhung der Sicherheit und Stabilität des Finanzplatzes ist der Bankensektor bereit, Zusatzkosten für die Implementierung und den Betrieb der neuen Hinterlegungslösung zu tragen. Im Gegenzug wird auf Verordnungsstufe sicherzustellen sein, dass die Revision hinsichtlich Eigenmitteln und Liquidität kostenneutral ausfällt.