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17.12.2018

Verlängerung der Börsenäquivalenz: SBVg fordert weiterhin unbefristete Anerkennung

Die EU hat heute angekündigt, dass sie die Anerkennung der Börsenäquivalenz um 6 Monate verlängern will. Die SBVg fordert weiterhin die unbefristete Anerkennung der Börsenäquivalenz durch die EU. Die Schweiz erfüllt dafür alle Voraussetzungen. 

Die Europäische Kommission hat heute eine sechsmonatige Verlängerung ihres Beschlusses vorgeschlagen, Handelsplätze in der Schweiz als gleichwertig anzuerkennen. Vorausgesetzt, dass die Mitgliedstaaten der Verlängerung zustimmen, würde der Beschluss vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2019 gelten.

Die SBVg nimmt den Entscheid der EU-Kommission zur Kenntnis. Die vom Bundesrat am 30. November 2018 verabschiedete Verordnung, die den Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur bezweckt, bleibt weiterhin in Kraft. Sie wird in der Praxis für die Dauer der befristeten Verlängerung der Börsenäquivalenz der EU keine Wirkung entfalten.

Die SBVg fordert weiterhin eine unbefristete Erteilung der Börsenäquivalenz durch die EU, da die Schweiz alle Voraussetzungen dazu erfüllt. Die dauerhafte Anerkennung der Börsenäquivalenz ist für den Schweizer Finanzplatz und den Wirtschaftsstandort Schweiz nach wie vor essenziell.

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