Meinungen
11.11.2022

Branchenvereinbarungen: bitte differenzieren!

Die Gelder und Vermögen der Bankkundinnen und -kunden gehören nicht den Banken. Es ist daher nicht der Entscheid der Banken, wie diese Gelder angelegt werden sollen. Werden die Klimaziele verfehlt, weil die Banken die Anlageentscheide nicht selbst fällen? Wohl kaum, denn eine kompetente Kundenberatung und internationale Branchenvereinbarungen werden ihre Wirkung nicht verfehlen.
Beitrag vonJörg Gasser

Der Tagesanzeiger titelte jüngst, zwischen den Banken und den Umweltverbänden herrsche Eiszeit. Das stimmt nicht. Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) steht in einem regelmässigen und guten Austausch mit den NGOs. Weiter ist zu lesen, die Banken seien gegen Branchenvereinbarungen. Auch das stimmt so nicht. Es geht hier nicht um die Frage, ob eine Branchenvereinbarung sinnvoll ist, sondern was für eine Branchenvereinbarung es braucht:

Als nicht gangbar beurteilen wir Vorschläge einer nationalen Branchenvereinbarung mit eng definierten Zielen und Absenkungspfaden, welche die Emissionen von Dritten, also der Kundinnen und Kunden der Banken, betreffen. Die Finanzmittelflüsse als Abbild der Realwirtschaft können von den Banken grösstenteils nicht direkt beeinflusst werden, denn die von den Banken verwalteten Vermögen gehören den Kundinnen und Kunden bzw. den Investorinnen und Investoren, welche die entsprechenden Investitionsentscheide fällen. Anders ist es bei Branchenvereinbarungen, welche eine Branche durch eigene Massnahmen erreichen kann. Ein konkretes Beispiel dafür ist die Vereinbarung für Kehrichtverbrennungsanlagen, welche eine Reduktion der sogenannten Netto-CO2-Emissionen aus der Abfallverbrennung festhält. Damit dies gelingen kann, ist einerseits objektive Messbarkeit und andererseits der Einflussbereich der Branche notwendig. CO2-Emissionen bei der Abfallverbrennung lassen sich messen und die Reduktion kann innerhalb der Branche angegangen werden.

Und ist es nun wirklich ein sinnvoller Weg, Banken zu zwingen einer Kehrrichtverbrennungsanlage keine Kredite mehr zu gewähren, wenn sie den vorgegebenen CO2-Absenkungspfad nicht einhalten würde? Wäre das nicht vielmehr Aufgabe des Staates solche Vorgaben zu machen? Und genau deshalb macht es wenig Sinn von der Finanzbranche solch geartete Branchenvereinbarungen zu verlangen.

Doch es gibt gangbare Wege, durch welche Banken effizient und zielgerichtet einen wesentlichen Beitrag leisten können – im Sinne einer Branchenvereinbarung: So hat die SBVg für ihre Mitglieder verbindliche Richtlinien im Bereich «Sustainable Finance» erlassen. Sie treten per 1. Januar 2023 in Kraft. Unseres Erachtens stellen die erlassenen Selbstregulierungen eine Art Branchenvereinbarung im Bereich des Beratungsprozesses dar. Sie bringen die Kundin und den Kunden dazu, nachhaltige Anlagen in Betracht zu ziehen und hoffentlich auch zu kaufen.

Im Weiteren sind die internationalen Allianzen unter Glasgow Financial Alliance for Net Zero (GFANZ) eine wichtige Initiative, die sich zum internationalen Standard entwickelt. Es handelt sich hier um internationale Branchenvereinbarungen. Die SBVg will, dass ihre Mitglieder dieser internationalen Branchenvereinbarung beitreten und hat selbst den Supporter Status bei der Net-Zero Banking Alliance erlangt. Als Mitglied einer Netto-Null Allianz bekennen sich die Unterzeichnenden öffentlich, Ziele zur Erreichung von Netto-Null zu formulieren und darüber regelmässig zu berichten. Eine im August gemeinsam mit den Verbänden des Finanzplatzes erarbeitete und publizierte Studie von PwC zeigt auf, dass bereits eine gute Abdeckung des Schweizer Finanzplatzes vorhanden ist. Bereits über 62 Prozent der Bilanzsumme der Mitglieder der SBVg sind an die Net-Zero Banking Alliance (NZBA) gebunden. Es obliegt den Finanzinstituten, ob sie einer oder mehreren GFANZ-Allianzen beitreten möchten oder nicht.

Dies ist freiwillig, und das bewusst: Die Schweizer Banken haben über die letzten Jahre viel im Bereich Nachhaltigkeit unternommen und leisten so bereits heute aktiv einen Beitrag zum Klimaschutz. Denn im Unterschied zu Kehrichtverbrennungsanlagen funktionieren Banken überaus unterschiedlich. Durch diese Offenheit erreicht der Ansatz der Bankenbranche genau das, was es braucht: Effiziente, schnelle und flexible Veränderungen.

Fazit: Die SBVg unterstützt Branchenvereinbarungen, die international ausgehandelt und damit global abgestimmt sind. Auch die Selbstregulierungen der Branche sind klar fokussierte Branchenvereinbarungen. Jedoch sind nationale Branchenvereinbarungen, wovon es in der Schweiz mit Unterstützung des BAFU nur gerade zwei gibt – eine zu den erwähnten Kehrichtverbrennungsanlagen und eine zweite zu Spraydosen –, nicht der richtige Weg für den Schweizer Finanzplatz.

Sustainable Finance

Autoren

Jörg Gasser
Ehem. CEO